3731/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2015
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Anfrage

des  Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms in den Bereich Energieversorgung und Infrastruktur


 

Seit Abschluss des Regierungsprogramms "Erfolgreich. Österreich." im Dezember 2013 ist beinahe ein Jahr vergangen: Einige der darin angekündigten Reformvorhaben wurden bereits umgesetzt, andere harren noch der Realisierung. Da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat zu erfahren, in welchem Tempo die österreichische Bundesregierung die selbst gesteckten Ziele umsetzt, soll im Rahmen einer umfangreichen Anfrageserie der derzeitige Umsetzungsstand der Vorhaben des Regierungsprogramms in Erfahrung gebracht werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

Im Regierungsprogramm heißt es: „Österreich für die energiepolitischen Herausforderungen rüsten, Berücksichtigung von wirtschafts- und sozialpolitischen Auswirkungen. Chancen für Haushalte und heimische Unternehmen proaktiv nutzen“.

1.    Welche Chancen sind hier im Konkreten gemeint?

2.    Mittels welcher Maßnahmen, die in die Zuständigkeit Ihres Ministeriums fallen, sollen Haushalte und Unternehmen befähigt werden, diese Chancen zu nutzen?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „laufende Evaluierung/Monitoring der österreichischen Energiepolitik“.

3.    Mittels welcher Maßnahmen und Instrumente erfolgt die Umsetzung des Regierungsvorhabens, die österreichische Energiepolitik laufend zu evaluieren bzw. zu monitoren?

4.    Welche qualitativen und quantitativen Kriterien werden im Rahmen der Evaluierungen und Monitoringprozesse herangezogen, um den Status der österreichischen Energiepolitik zu bewerten?

In Deutschland wird durch das externe Beratungsunternehmen McKinsey vierteljährlich ein Energiewende-Index erstellt. Für Österreich gibt es hingegen lediglich jährliche Publikationen zum Energiestatus.

5.    Werden in Ihrem Ressort unterjährige Statusberichte zur österreichischen Energiepolitik erstellt?

a.  Falls ja, warum werden diese nicht regelmäßig veröffentlicht?

b.  Falls nein, gibt es Vorarbeiten und Überlegungen, einen derartigen unterjährigen Monitoringprozess nach dem Vorbild Deutschlands aufzusetzen? Wenn nein, warum nicht?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „stärkere Konzentration der E-Control auf Regulierungstätigkeit”.

6.    Mittels welcher konkreten Maßnahmen soll dieses Regierungsvorhaben umgesetzt werden?

7.    Welche anderen Tätigkeitsbereiche nimmt die E-Control nach Auffassung Ihres Ministeriums aktuell (zu stark) wahr?

8.    Welche budgetären Effekte sollen mit diesem Regierungsvorhaben realisiert werden?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Bekenntnis zur Errichtung zusätzlicher Wasser- und Pumpspeicherkraftwerke, zum Ausbau der Netz- und Transportinfrastruktur sowie zu Erdgas als Brückentechnologie“.

9.    Mittels welcher konkreten Maßnahmen soll dieses Bekenntnis verbindlichen Charakter erhalten?

10.  Welche Schritte wurden seitens Ihres Ministeriums unternommen um, mit Hinblick auf das oben formulierte Bekenntnis, die Bedeutung der angeführten Bereiche auch auf europäischer Ebene stärker zu kommunizieren und hierfür klare Mehrheiten zu finden?

Im Wirtschaftsblatt war am 05.11.2014 zu lesen: „Wirtschaftsminister Mitterlehner plant neue Energiestrategie“. Dabei wurden besonders eine stärkere Koordination mit Deutschland, sowie der Ausbau der Netzinfrastruktur als notwendige Handlungsfelder hervorgehoben.

11.  Bis wann soll die Anpassung der österreichischen Energiestrategie abgeschlossen sein?

12.  Inwiefern wirkt sich dies zeitlich auf die Fertigstellung der Energiestrategie 2030 aus?

13.  Soll im Rahmen der Anpassung auch die Stabilisierung des Energieverbrauchs bis 2020 auf 1.050 PJ angepasst werden, um hier die entsprechende Konsistenz mit dem Bundesenergieeffizienzgesetz herzustellen?

a.  Falls nein, warum nicht?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Paket zur klimaschonenden Bereitstellung von Wärme und Strom“.

14.  Mit welchen konkreten Maßnahmen soll dieses Regierungsvorhaben umgesetzt werden und bis wann?

15.  Welche konkreten Instrumente („Strafsteuern“, Verbote, Förderungen, steuerliche Absetzbarkeit, etc.) kommen in diesem Paket zur Anwendung?

16.  Welche Gesetzesmaterien sind von einem etwaigen „Paket zur klimaschonenden Bereitstellung von Wärme und Strom“ berührt?

17.  Sind Maßnahmen geplant, um bestimmte fossile Formen der Bereitstellung von Wärme und Strom gesetzlich einzudämmen oder gar zu verbieten?

18.  Im Rahmen welcher Förderprogramme sind hierfür in den Jahren 2014 und 2015 finanzielle Mittel bereit gestellt?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Sicherung von bestehenden, hocheffizienten, wärmegeführten Biogasanlagen der 2. Generation (Schwerpunkt Reststoffverwertung) durch Nachfolgetarife“.

19.  Wie viele wärmegeführte Biogasanlagen der 2. Generation gibt es aktuell in Österreich?

20.  Wie viele davon erfüllen das Kriterium „hocheffizient“ und welche Kriterien müssen erfüllt sein, um als „hocheffizient“ klassifiziert zu sein?

 

Im Regierungsprogramm heißt es weiter: „für alle anderen Biogasanlagen ist eine stranded cost-Lösung anzustreben“.

21.  Wird in Ihrem Ministerium bereits an einer Lösung gearbeitet?

a.  Wenn ja, welche Maßnahmen umfasst diese Lösung?

b.  Wenn nein, wann soll eine Lösung ausgearbeitet werden?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „auf Unionsebene verstärkte Harmonisierung der Förderregime mitgestalten“.

22.  Im Rahmen welcher Institutionen und Gremien wirken Ihr Ressort bzw. Ihrem Ressort zugeordnete Institutionen und Gesellschaften mit, um eine verstärkte Harmonisierung der Förderregime mitzugestalten?

23.  Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen haben Ihr Ressort bzw. haben Ihrem Ressort zugeordnete Institutionen und Gesellschaften bereits gesetzt und ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Evaluierung der Energieförderpolitik aller Gebietskörperschaften“. Ihr Ressort ist von diesem Regierungsvorhaben vor allem über den Klima- und Energiefonds und dessen Förderschienen betroffen, sowie durch die beschlossenen Regelungen im Rahmen des Bundesenergieeffizienzgesetzes.

24.  Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

25.  Bis wann soll diese Evaluierung abgeschlossen sein?

26.  Werden die Ergebnisse der Evaluierung veröffentlicht werden?

27.  Durch welche Institution erfolgt diese Evaluierung?

 

Im Regierungsprogramm heißt es zudem: „Effizienz, Transparenz und Treffsicherheit der Förderungen erhöhen, Doppelgleisigkeiten vermeiden, Förderpyramide einführen“.

28.  Welche konkreten Maßnahmen wurden in Ihrem Ministerium bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

29.  Durch welche Maßnahmen soll die Treffsicherheit der Förderungen bewertet werden?

30.  Welche Maßnahmen und Überlegungen bestehen zu einer neuen Definition und Dimensionierung der Aufgabenbereiche sowie der Ausgestaltung des Klima- und Energiefonds?

31.  Wurde eine Zusammenlegung der Abwicklung der Ökostromförderung im PV-Bereich (KLI.EN, OeMAG) von Ihrem Ressort bereits geprüft?

a.  Falls ja, zu welchen Ergebnissen hat diese Evaluierung im Hinblick auf die Teilaspekte Verwaltungsvereinfachung, Bürger_innennähe, Synergieeffekte sowie Einsparungspotentiale geführt?

b.  Falls nein, befindet sich eine derartige Überprüfung aktuell in Vorbereitung bzw. Diskussion in Ihrem Ressort?

32.  Bis wann soll die o.g. Förderpyramide nach Kenntnisstand Ihres Ministeriums ausgearbeitet sein?

33.  Welche gesetzlichen Änderungen sind für die Umsetzung dieses Regierungsvorhabens in den Kompetenzbereichen Ihres Ressorts erforderlich?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Fokussierung aller innerösterreichischen Bemühungen zur Durchsetzung gemeinsamer energiepolitischer Positionen auf EU-Ebene“.

34.  Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Schutzmaßnahmen für Unternehmen, die aufgrund ihrer exponierter Position durch zusätzliche Energie- oder Zertifikatskosten Wettbewerbsnachteile erleiden, auf Basis strenger Maßstäbe“.

35.  Welche Studien wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von ihrem Ressort beauftragt, im Rahmen derer das bereits vorhandene Ausmaß von „carbon leakage“ untersucht wurde? (Titel der Studie, Institution, Jahr)

a.  Wo sind diese Studien öffentlich abrufbar?

b.  Falls diese Studien nicht öffentlich abrufbar sind, warum nicht?

c.  Welche Kosten sind für die Erstellung dieser Studien entstanden (Aufschlüsselung nach Jahren)?

36.  Welche Studien wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von ihrem Ressort beauftragt, im Rahmen derer die Risiken von „carbon leakage“ vor dem Hintergrund unterschiedlicher Szenarien hinsichtlich eines 2030 Energie- und Klimapakets bewertet wurden?

a.  Wo sind diese Studien öffentlich abrufbar?

b.  Falls diese Studien nicht öffentlich abrufbar sind, warum nicht?

c.  Welche Kosten sind für die Erstellung dieser Studien entstanden (Aufschlüsselung nach Kalenderjahren sowie Angabe der Anzahl der Studien pro Kalenderjahr)?

37.  Wie viele und welche Studien hat Ihr Ressort in den Jahren 2012, 2013 und 2014 beim Energieinstitut der Wirtschaft in Auftrag gegeben? (Titel, Jahr)

a.  Wo sind diese Studien öffentlich abrufbar?

b.  Falls diese Studien nicht öffentlich abrufbar sind, warum nicht?

c.  Welche Kosten sind für die Erstellung dieser Studien entstanden (Aufschlüsselung nach Kalenderjahren sowie Angabe der Anzahl der Studien pro Kalenderjahr)?

38.  Wie viele und welche Studien hat Ihr Ministerium in den Jahren 2012 bis 2014 beim Wirtschaftsforschungsinstitut zu den Themen Energieeffizienz sowie Energie- und Klimaziele 2030 in Auftrag gegeben? (Titel, Jahr)

a.  Wo sind diese Studien öffentlich abrufbar?

b.  Falls diese Studien nicht öffentlich abrufbar sind, warum nicht?

c.  Welche Kosten sind für die Erstellung dieser Studien entstanden (Aufschlüsselung nach Jahren)?

39.  Wie viele und welche Studien hat Ihr Ministerium in den Jahren 2012 bis 2014 beim Wirtschaftsforschungsinstitut zu den Themen 2030 Energie- und Klimaziele in Auftrag gegeben? (Titel, Jahr)

a.  Wo sind diese Studien öffentlich abrufbar?

b.  Falls diese Studien nicht öffentlich abrufbar sind, warum nicht?

c.  Welche Kosten sind für die Erstellung dieser Studien entstanden (Aufschlüsselung nach Kalenderjahren sowie Angabe der Anzahl der Studien pro Kalenderjahr)?

40.  Welche weiteren Studien wurden von Ihrem Ressort zu den Themen 2030 Energie- und Klimaziele in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Auftrag gegeben bzw. mit beauftragt im Zusammenschluss mit anderen Institutionen (WKO, AK, IV, NGOs etc.)  oder anderen Bundesministerien? (Titel        der Studie, Institution, Jahr)

a.  Wo sind diese Studien öffentlich abrufbar?

b.  Falls diese Studien nicht öffentlich abrufbar sind, warum nicht?

c.  Welche Kosten sind für die Erstellung dieser Studien entstanden (Aufschlüsselung nach Kalenderjahren sowie Angabe der Anzahl der Studien pro Kalenderjahr)?

41.  Welche Studien wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von ihrem Ressort im Zusammenhang mit der zu erarbeiteten Energiestrategie 2030 beauftragt?

a.  Wo sind diese Studien öffentlich abrufbar?

b.  Falls diese Studien nicht öffentlich abrufbar sind, warum nicht?

c.  Welche Kosten sind für die Erstellung dieser Studien entstanden? (Aufschlüsselung nach Jahren)

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „verstärkte Nutzung europäischer Finanzierungsmöglichkeiten. Anstoßen von Innovationen im Energiesystem“.

42.  Welche europäischen Finanzierungsmöglichkeiten stehen österreichischen Institutionen und Unternehmen zur Verfügung, um Unterstützung für Innovationen im Energiesystem zu erhalten?

43.  Anhand welcher Kriterien und quantitativen Ziele erfolgt die Erfolgsmessung im Hinblick auf den Erreichungs- und Umsetzungsgrad dieses Regierungsvorhabens?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „neue Lösungen für intelligentes und nachhaltiges Sanieren suchen“.

44.  Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits gesetzt, um das oben genannte Regierungsvorhaben umzusetzen?

45.  Wäre es nach fachlicher Einschätzung Ihres Ministeriums nicht zielführender, das FINDEN von Lösungen anstelle des SUCHENS als Regierungsvorhaben zu definieren?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Intensivierung der Entwicklung von Low Carbon-Technologien  in energieintensiven Industrien“.

46.  Welche konkreten Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

47.  Welche budgetären Mittel sind in den Jahren 2014 und 2015 dafür in Ihrem Ressort veranschlagt und in welchen Untergliederungen sind diese zu finden?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Mobilisierung der Energieforschungsaktivitäten der Unternehmen“.

48.  Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

49.  Anhand welcher qualitativen Kriterien und quantitativen Ziele erfolgt die Erfolgsmessung im Hinblick auf den Erreichungs- und Umsetzungsgrad dieses Regierungsvorhabens?

a.  Falls keine messbaren Ziele definiert sind, anhand welcher Kriterien wird der Umsetzungs- und Erreichungsgrad dieses Regierungsvorhabens gemessen?

 

Im Regierungsprogramm heißt es im Kapitel „Leistbares leben“ zudem, dass ein Masterplan zur Bekämpfung der Energiearmut erarbeitet werden soll.

50.  Ist Ihr Ministerium in die Erarbeitung dieses Masterplans eingebunden?

a.  Wenn ja, welche Abteilungen sind damit betraut?

b.  Welche Schritte wurden bereits gesetzt, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

c.  Wann soll der Masterplan fertig gestellt sein?

 

Im Regierungsprogramm, im Kapitel „Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern“, werden die Vorhaben „Schließung von Stoffkreisläufen“ und „Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen“ festgeschrieben. Im Zusammenhang damit wurde in Ihrem Ressort eine Rohstoffstrategie 2020 – in Abstimmung mit der EU-Rohstoffstrategie – erstellt. Zudem wurde im Herbst 2012, als ein Instrument zur langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung, die "Österreichische Rohstoffallianz" gegründet. Laut Angaben auf der BMWFW-Website ist „Die Rohstoffallianz [ist] als Plattform von "Stakeholdern" unter Federführung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Maßnahmenfindung einer nachhaltigen Sicherung der Rohstoffversorgung konzipiert.“

51.  Welche Rohstoffe sind als „kritische Rohstoffe“ in diesem Zusammenhang zu nennen?

52.  Welche Maßnahmen wurden von Ihrem Ministerium bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen, insbesondere in der aktuellen Legislaturperiode?

53.  Wann fand das letzte Treffen der Lenkungsgruppe im Rahmen der "Österreichischen Rohstoffallianz statt?

54.  Wann fand das letzte Treffen der Arbeitsgruppe im Rahmen der "Österreichischen Rohstoffallianz statt?

55.  Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Rohstoffallianz – seit Gründung 2012 – ausgearbeitet?

56.  Welche von der Rohstoffallianz ausgearbeiteten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

57.  Welche von der Rohstoffallianz ausgearbeiteten Maßnahmen sollen in den Jahren 2014 und 2015 umgesetzt werden?

a.  Welche budgetären Mittel sind in Ihrem Ressort für die Umsetzung dieser Maßnahmen vorgesehen?

58.  Welche konkreten Maßnahmen werden im Bereich der Rückgewinnung von Seltenen Erden gesetzt?

59.  Welche konkreten Maßnahmen werden zur Verbesserung der Rückgewinnung von Phosphor gesetzt?

60.  Welche quantitativen und qualitativen Ziele und Kriterien dienen zur Beurteilung der Erfolgsmessung der Maßnahmen?

61.  Welche konkreten messbaren Ziele verfolgt Ihr Ressort im Rahmen der österreichischen Rohstoffstrategie?

a.  Falls keine quantitativen Ziele definiert sind, wieso nicht?

 

Im Regierungsprogramm, im Kapitel „Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern“, ist zudem festgeschrieben: „thermische Gebäudesanierung (3%-Ziel) und Fernwärmeanschlüsse“.

62.  Welche Maßnahmen wurden von Ihrem Ressort bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

a.  Welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang für die Bundesimmobiliengesellschaft bereits definiert und bis wann sollen diese wirksam werden?

63.  Welche Änderungen beim Sanierungscheck sind ab dem Jahr 2015 zu erwarten?

64.  Welche budgetären Mittel werden im Jahr 2015 für die thermische Sanierung von Ihrem Ressort bereitgestellt?

a.  Im Rahmen welcher Förderprogramme und -schienen werden diese Fördergelder bereitgestellt?

b.  Wie verteilen sich diese Fördergelder auf Private, Gewerbetreibende und Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, etc.)?

65.  Haben bereits Gespräche zwischen Ihrem Ressort und dem Bundesministerium für Finanzen zu dem Vorhaben einer Etablierung eines steuerlichen Anreizmodells der öffentlichen Hand, zur Forcierung der thermischen Sanierung, stattgefunden?

a.  Ab wann soll ein steuerliches Anreizmodell der öffentlichen Hand zur Forcierung der thermischen Sanierung wirksam werden?

b.  Wie soll dieses steuerliche Anreizmodell ausgestaltet sein?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Schaffung spezifischer Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene für energiemarktrelevante Börsen, die eine transparente und sachgerechte Preisbildung garantieren und rein spekulative Transaktionen hintanhalten“.

66.  Welche „energierelevanten Börsen“ sind von diesem Regierungsvorhaben allesamt umfasst?

67.  Welche „spezifischen Rahmenbedingungen“ sind hier im Konkreten gemeint?

68.  Welche gesetzlichen Änderungen, auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, sind nach Bewertung Ihres Ministeriums erforderlich, um rein spekulative Transaktionen hintanzuhalten.

69.  Liegen Ihrem Ministerium Daten dazu vor, in welchem Ausmaß rein spekulative Transaktionen im Bereich energierelevanter Börsen stattgefunden haben, und welcher volkswirtschaftliche Schaden dadurch angerichtet wurde?

a.  Falls ja, wo sind diese Zahlen abrufbar?

b.  Falls vorhanden, aber nicht öffentlich abrufbar: Wie hoch sind die rein spekulativen Transaktionsvolumina? (nach Kalenderjahren ab 2010)

70.  Welche Maßnahmen und Initiativen wurden seitens Ihres Ministeriums bereits gesetzt, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

71.  Welche, für das o.g. Regierungsvorhaben relevanten, Richtlinien- und Verordnungsentwürfe sind Ihrem Ministerium dazu bekannt?

a.  Wie lautet die Verhandlungsposition von Österreich bzw. Ihres Ministeriums, zu den jeweiligen Vorlagen und Entwürfen?

b.  Wo stehen diese Vorlagen und Entwürfe aktuell (per November 2014) im Rahmen des jeweiligen Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene?

c.  Welche Gesetzes- und Verordnungsmaterien sind infolge einer nationalen Umsetzung davon betroffen?

 

Im Regierungsprogramm, Kapitel „Zukunft Ländlicher Raum“, heißt es: „Erarbeitung eines Masterplanes für den ländlichen Raum".

72.  Welche Abteilung(en) in Ihrem Ministerium ist/sind in die Erarbeitung eines Masterplans für den ländlichen Raum involviert?

73.  Welche qualitativen und quantitativen Zielsetzungen hat Ihr Ministerium für einen Masterplan für den ländlichen Raum definiert?

74.  Im Rahmen welcher Förderungsschienen Ihres Ministeriums werden für Maßnahmen im Rahmen eines Masterplans für den ländlichen Raum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und in welcher Höhe (2014, 2015)?

75.  Welche zusätzlichen Fördermittel und -schienen sollen ab 2016 für die Umsetzung eines Masterplans für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen?

76.  Welche Maßnahmen und Schritte wurden in Ihrem Ministerium bereits gesetzt, um eine "verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der Beteiligungsrechte“ zu gewährleisten und zu stärken?