3732/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Swiss Leaks - Untätigkeit der österreichischen Behörden

BEGRÜNDUNG

 

Am 8. Februar 2015 wurden im Rahmen einer weltweiten Kooperation von JournalistInnen (International Consortium of Investigative Journalists) Informationen über Bankkunden und Kontodaten der „HSBC Private Bank“ in der Schweiz, die sogenannten „Swiss Leaks“, veröffentlicht. Der österreichische Partner des „International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ)“ ist das Nachrichtenmagazin „News“. Laut News finden sich unter den Bankkunden 399 Personen mit Österreich-Bezug, die insgesamt ein Vermögen von 1,2 Mrd. US-Dollar auf Konten der HSBC Private Bank in den Jahren 2006/2007 hatten. Insgesamt umfassen die Swiss Leaks 100.000 Bankkunden mit einem Vermögen von 100 Mrd. US-Dollar auf den Konten der HSBC.

News veröffentlichte, dass es zwar nicht bei allen, aber bei manchen Bankkunden mit Österreich-Bezug Hinweise auf Steuerhinterziehung gibt.

Die Daten, die vom ICIJ nun aufgearbeitet wurden, haben die französischen Behörden bereits seit dem Jahr 2009. Die Daten wurden von den französischen Behörden an folgende Länder übergeben: USA, Spanien, Italien, Griechenland, Deutschland, Großbritannien, Irland, Indien, Belgien und Argentinien. Deutschland erhielt im Sommer 2010 eine CD mit Daten von 1.136 Personen. Andere Länder ermitteln folglich bereits seit Jahren gegen vermeintliche SteuerhinterzieherInnen.

Erst am 11.2.2015 – also nach den ersten Veröffentlichungen von News - gibt ein Sprecher des Finanzministeriums bekannt, ein Amtshilfeersuchen zu schicken, um die Daten zu erhalten.

Auch wenn Österreich nun Informationen über vermeintliche SteuerhinterzieherInnen bekommt, könnten aufgrund der jahrelangen Untätigkeit der österreichischen Behörden und der FinanzministerInnen ein Großteil der vermuteten Delikte bereits verjährt sein.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum haben die österreichischen Behörden nicht bereits 2009 ein Amtshilfeersuchen an die französischen Behörden gestellt?

2)    Wann haben die österreichischen Behörden Kenntnis vom Vorliegen der Daten erlangt?

3)    Haben die österreichischen Behörden seit 2009 jemals die französischen Behörden wegen der Daten kontaktiert?

4)    Wenn ja, wann und wie oft?

5)    Gibt es darüber schriftliche Aufzeichnungen?

6)    Wenn ja, was ist deren Inhalt?

7)    Liegen den österreichischen Behörden Informationen vor, auf welchem Weg die deutschen Behörden die Daten erhalten haben?

8)    Haben die österreichischen Behörden je bei den deutschen Behörden angefragt, auf welchem Weg die deutschen Behörden die Daten erhalten haben?

9)    Gab es von den österreichischen Behörden irgendeinen Versuch, die Daten mit Österreich-Bezug zu erhalten?

10) Wenn ja, wann und in welcher Form?

11) Wurde auf EU-Ebene über die Daten diskutiert?

12) Wenn ja, welche Position hat Österreich vertreten?

13) Gibt es dazu schriftliche Aufzeichnungen?

14) Wenn ja, welche?

15) Wie viele Amtshilfeersuchen wegen vermuteter Steuerhinterziehung hat Österreich an welche Länder in den Jahren ab 2008 bis inklusive 2014 gestellt? (Bitte um jährliche Aufstellung nach Ländern getrennt)

16) Liegen Informationen vor, ob und wann die Daten von den französischen Behörden voraussichtlich übergeben werden?