3734/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Fernsprechentgeltzuschuß

 

 

§ 6 des Bundesgesetzes über Zuschußleistungen zu Fernsprechentgelten (Fernsprechentgeltzuschußgesetz - FeZG) regelt die Festlegung der Höhe der den einzelnen Anspruchsberechtigten monatlich zustehenden Zuschußleistungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Verordnungsweg (im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen).

 

Weiters unterhält das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie unter dem Link: „http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/aut/gesetze/fezg. html“ eine eigene Materialiensammlung, welche offensichtlich zur Information der Bürger bzw. aller Wahrscheinlichkeit nach auch für in Frage kommende Anspruchsberechtigte eingerichtet wurde.

 

Aufgeführt werden:

1.     das 142. Bundesgesetzblatt vom 29.12.2000, mit dem Bundesgesetz über Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten (Fernsprechentgeltzuschussgesetz – FeZG) in der Stammfassung

2.     das 32. Bundesgesetzblatt vom 18.1.2002, mit einer Novelle zum Fernsprech-entgeltzuschussgesetz

3.     eine Kundmachung zum zit. „Fernsprechendgeltzuschussgesetz“: mit einer Auflistung zuschußfähiger Anbieter

4.     das 111. Bundesgesetzblatt vom 30.12.2010, mit einer Novelle zum Fernsprech-entgeltzuschussgesetz

5.     das 96. Bundesgesetzblatt vom 18.6.2013, mit einer Novelle zum Fernsprechentgeltzuschussgesetz

6.     https://www.gis.at/service: ein EDV-Link auf die Internet-Homepage GIS Gebühren Info Service und

7.     http://www.bmvit.gv.at/ministerium/kontakt/formular/index.do?url=/telekommunikation/recht/aut/gesetze/fezg.html&title=Fernsprechentgeltzuschussgesetz&email=YWxmcmVkLnJ1emlja2FAYm12aXQuZ3YuYXQ%3D: einem Kontaktformular an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit dem Titel „Fernsprechentgeltzuschussgesetz“

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie aus der jedermann die Höhe der monatlichen Zuschußleistungen ablesen könnte, findet sich – wider Erwarten - nicht in dieser Materialiensammlung.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch waren die von Ihrem Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgelegten monatlichen Fernsprechent-geltzuschüsse jeweils in den Kalenderjahren 2010-2014? (brutto/netto?)

2.     Wie hoch sind die von Ihrem Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgelegten monatlichen Fernsprechent-geltzuschüsse im laufenden Kalenderjahr? (brutto/netto?)

3.     Wieso wird die letztgültige Verordnung Ihres Ressorts zum Fernsprechent-geltzuschuß nicht in Ihrer Materialiensammlung auf Ihrer Homepage aufgelistet, in der man diese erwarten würde?

4.     Spielt bei Ihrer Bemessung des Fernsprechentgeltzuschusses auch die Abgeltung der laufenden Inflation eine Rolle?

5.     Wie stellt sich die Einbeziehung des Verbraucherpreisindexes dar? (Bitte bringen Sie ein Berechnungsbeispiel um die Darstellung praktisch zu belegen.)

6.     Wie hoch waren die Gesamtjahres-Zuschussleistungen jeweils in den Kalenderjahren 2010-2014? (brutto/netto?)

7.     Wie viele Anträge zur Gewährung einer Zuschußleistung zu Fernsprechentgelten wurden jeweils in den Kalenderjahren 2010-2014 bei der GIS eingebracht?

8.     Wie viele Anträge wurden für die Antragsteller positiv (in Form eines Gutscheins für die zuschußfähigen Anbieter) jeweils in den Kalenderjahren 2010-2014 behandelt?

9.     Wie viele Anträge wurden für die Antragsteller jeweils in den Kalenderjahren 2010-2014 abschlägig behandelt und aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt?