3735/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Transparenz bei Fertiggerichten

Die Online Nachrichtenplattform www.orf.at berichtete am 11. Februar 2015 von einer Notwendigkeit von mehr Transparenz bei Fertiggerichten, da bisher die Konsumenten von Fertiggerichten keine Möglichkeit hatten, sich darüber zu informieren, wo ein Tier geboren, gemästet oder geschlachtet wurde.

Konsumentenschützer verlangen bereits seit Jahren, dass die Angabe des Herkunftslandes für alle Fleischsorten, die in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten sind, auszuweisen ist. Das Europaparlament will nun entsprechende Änderungen fordern. Künftig soll der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung der Tiere angegeben werden. Die Verbraucherorganisation „foodwatch“ schreibt dazu:

Eine bessere Herkunftskennzeichnung wäre überfällig und würde mehr Transparenz schaffen – aber sie ist sicher kein Anti-Betrugsprogramm und kann keinen Pferdefleischskandal verhindern. Wer dies suggeriert, betreibt Augenwischerei – es sei daran erinnert, dass auch zu Zeiten des Pferdefleischskandals eine korrekte Kennzeichnung der verwendeten Fleischsorten Pflicht war, dennoch kam es zum massenhaften Betrug. Es ist eine abstruse Vorstellung, dass eine bessere Kennzeichnung des Endproduktes, so wünschenswert diese ist, den Betrug verhindern soll. Wer etwas gegen Betrüger unternehmen will, der muss den Unternehmen konkrete Kontrollpflichten vorgeben und auch den Handel in die Haftung für seine Eigenmarken nehmen.“

Die Herkunft unserer Lebensmittel, insbesondere bei zusammengewürfelten Fleischteilen in Fertigprodukten, muss für den Konsumenten nachvollziehbar werden.

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


ANFRAGE

1.    Wie konkret könnte ein entsprechendes Gesetz in Österreich umgesetzt werden?

2.    Welche Kosten könnten damit verbunden sein bzw. wer wird anfallende Kosten tragen

3.    Ist eine solche Regelung hinsichtlich mehr Transparenz bei Fertiggerichten, insbesondere die Angabe von Geburtsort, des Mastbetriebes und des Schlachtbetriebes des Tieres aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums ausreichend?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Ist aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums vorgesehen einen echten Ursprungsnamen mit der tatsächlichen Herkunft des im Produkt verarbeiteten Fleisches nach Land, Bundesland bzw. Region auszuweisen?

6.    Ist aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums angedacht den entsprechenden Unternehmen konkrete Kontrollpflichten vorzugeben um z.B. Skandale wie es beim Pferdefleisch der Fall gewesen ist, zu verhindern?