3739/J XXV. GP
Eingelangt am 19.02.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Rauchverbot für E-Zigaretten und E-Shishas
Immer unverschämter gebärdet sich die Nichtraucherlobby in ihrem Kampf gegen das Rauchen. Bereits jetzt wird die Durchsetzung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie gefeiert. Dafür bedankt sich etwa der „Bundesleiter“ der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher bei Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) ganz ausdrücklich.
Das Rauchverbot in der Gastronomie soll aber nur der erste Schritt sein. Darüber hinaus sollen Tabakwarenautomaten flächendeckend verboten und das Rauchen sowohl im Auto als auch im Freien untersagt werden. Dem Tabakkonsum möchte man so in der Alpenrepublik den totalen Garaus machen.
Auch E-Zigaretten und E-Shishas sollen verboten werden
Aber nicht nur der traditionelle Zigarettenkonsum soll total verhindert werden. Auch den neuen Genussmitteln E-Zigarette und E-Shisha möchte man mit der Verbotskeule zu Leibe rücken. So soll zukünftig durch ein strenges Tabakgesetz laut Rockenbauer auch der Konsum dieser Genussmittel in der Gastronomie untersagt werden. Und dies soll offenbar nicht nur für nikotinhaltige Produkte gelten.
Mit dieser Maßnahme möchte man den Rauchern somit auch jegliche Alternative rauben. Bisherige Zigarettenraucher, die neuerdings mit der E-Zigarette geliebäugelt hatten, ist nun auch dieser Weg offenbar für die Zukunft abgeschnitten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie stehen Sie als Konsumentenschutzminister grundsätzlich zum massiven Eingriff in Konsumentenrechte durch das beabsichtigte absolute Rauchverbot in der Gastronomie?
2. Werden Sie als Konsumentenschutzminister einem diesbezüglichen Ministerratsvortrag zu einer Änderung des Tabakgesetzes zustimmen?
3. Wenn ja, wie begründen Sie dies konsumentenschutzpolitisch?
4. Wie stehen Sie als Konsumentenschutzminister grundsätzlich zum beabsichtigten Eingriff in Konsumentenrechte durch ein ebenfalls beabsichtigtes Verbot des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas in der Gastromomie?
5. Werden Sie als Konsumentenschutzminister einem diesbezüglichen Ministerratsvortrag zu einer Änderung des Tabakgesetzes zustimmen?
6. Wenn ja, wie begründen Sie dies konsumentenschutzpolitisch?