3740/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Rauchverbot für E-Zigaretten und E-Shishas

Immer unverschämter gebärdet sich die Nichtraucherlobby in ihrem Kampf gegen das Rauchen. Bereits jetzt wird die Durchsetzung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie gefeiert. Dafür bedankt sich etwa der „Bundesleiter“ der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher bei Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) ganz ausdrücklich.

Das Rauchverbot in der Gastronomie soll aber nur der erste Schritt sein. Darüber hinaus sollen Tabakwarenautomaten flächendeckend verboten und das Rauchen sowohl im Auto als auch im Freien untersagt werden. Dem Tabakkonsum möchte man so in der Alpenrepublik den totalen Garaus machen.

Auch E-Zigaretten und E-Shishas sollen verboten werden

Aber nicht nur der traditionelle Zigarettenkonsum soll total verhindert werden. Auch den neuen Genussmitteln E-Zigarette und E-Shisha möchte man mit der Verbotskeule zu Leibe rücken. So soll zukünftig durch ein strenges Tabakgesetz laut Rockenbauer auch der Konsum dieser Genussmittel  in der Gastronomie untersagt werden. Und dies soll offenbar nicht nur für nikotinhaltige Produkte gelten.

Mit dieser Maßnahme möchte man den Rauchern somit auch jegliche Alternative rauben. Bisherige Zigarettenraucher, die neuerdings mit der E-Zigarette geliebäugelt hatten, ist nun auch dieser Weg offenbar für die Zukunft abgeschnitten.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

ANFRAGE

1.    Wie stehen Sie als Gesundheitsministerin grundsätzlich zum beabsichtigten Eingriff in Konsumentenrechte durch ein ebenfalls beabsichtigtes Verbot des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas in der Gastromomie?

2.    Werden Sie als Gesundheitsministerin einen diesbezüglichen Ministerratsvortrag zu einer Änderung des Tabakgesetzes einbringen?

3.    Wenn ja, wie begründen Sie dies gesundheitspolitisch?