3751/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

 

 

betreffend Einrichtung einer Telefon-Hotline

 

Die Einrichtung einer Telefon-Hotline im Krisen- und Katastrophenfall in den jeweiligen zuständigen Ministerien ist unumgänglich. Ebenso ist es für die Bevölkerung von großer Wichtigkeit, Informationen bei dringenden Fragen und Problemen über ein Telefonservice von den einzelnen Ministerien zu erhalten. In letzter Zeit scheint aber diese Art von Serviceleistung in den Ministerien überhand zu nehmen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Haben Sie in Ihrem Ministerium seit dem Beginn dieser Gesetzgebungsperiode bis zum Einlangen der Anfrage eine Telefon-Hotline eingerichtet?

2. Wenn ja, wie viele und in welchem Zeitraum waren diese in Betrieb?

3. Aus welchem Anlass bzw. zu welchem Thema wurde diese Hotline eingerichtet (separat aufgegliedert bei mehreren Hotlines)?

4. Wie viele Bürger nahmen diese Hotline bis zum Einlangen dieser Anfrage in Anspruch (separat aufgegliedert bei mehreren Hotlines)?

5. Wie und in welcher Höhe wurde seitens Ihres Ministeriums die Hotline beworben (separat aufgegliedert bei mehreren Hotlines)?


6. Wie viele Personen waren für diese Hotline tätig und welche Personalkosten entstanden dadurch (separat aufgegliedert bei mehreren Hotlines)?

 

7. Welche Gesamtkosten sind Ihrem Ressort für diese Telefon-Hotline erwachsen (separat aufgegliedert bei mehreren Hotlines)?