3762/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend gentechnisch veränderter Apfel

In den USA wurde nun der erste gentechnisch veränderte Apfel auf dem Markt zugelassen, dies gab jüngst das kanadische Biotech-Unternehmen Okanagan Specialty Fruits bekannt. Konkret hat das Biotech-Unternehmen jenen Apfel in der Form verändert, dass er nach dem Aufschneiden nicht mehr braun wird. Das dafür zuständige Gen wurde entfernt und durch andere „Apfelgene“ ersetzt. Das amerikanische Landwirtschaftsministerium hat den Verkauf des gentechnisch veränderten Apfels erlaubt ohne das die Food and Drug Administration FDA seine Untersuchungen an dem Apfel abgeschlossen hat – eine Überprüfung durch die FDA sei nämlich nur auf freiwilliger Basis durchzuführen. Auch eine Kennzeichnungspflicht für den Apfel sei nicht vorgesehen.

Spätestens wenn die TTIP Verhandlungen zwischen Europa und den USA erfolgreich abgeschlossen werden, könnten gentechnisch veränderte Äpfel auch auf den europäischen Tellern landen. CETA – das Freihandelsabkommen mit Kanada – ist bereits ausverhandelt.

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

1.    Ist dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz oben angeführter Fall bekannt?

2.    Wie bewertet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Möglichkeit, dass mit a) TTIP gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den österreichischen Tellern Einzug finden bzw. b) CETA gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den österreichischen Tellern Einzug finden?

3.    Wie bewertet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ein mögliches Gesundheitsrisiko bzw. eine gesundheitsschädliche Wirkung durch gentechnisch veränderte Lebensmittel?

a.    Falls eine gesundheitsschädliche Wirkung aus Sicht des Ministeriums besteht, würde im Rahmen der Lebensmittelkontrolle die Beschlagnahme der Äpfel mit Zutaten aus gentechnisch hergestellten Organismen angeordnet werden?

b.    Wenn nein, auf welche Grundlage stützt sich diese Einschätzung und welche Maßnahmen werden im System der Lebensmittelkontrolle in Bezug diese Äpfel gesetzt?

4.    Welchen Sinn und Zweck sieht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in einer Erweiterung des heimischen Produkteangebotes durch gentechnisch veränderte Lebensmittel aus den USA und Kanada?

5.    Wie bewertet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Tatsache, dass bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln, wie z.B. dem Apfel, keine Kennzeichnungspflicht besteht?