3768/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Korrelation von Studierendenzahlen und Aufnahmetests für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien

 

Das geltende Universitätsgesetz (UG 2002, §124b) ermöglicht den Universitäten, in jenen Studien, die von den deutschen bundesweiten Numerus-Clausus-Studien Medizin, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung zu beschränken. Das gilt für alle Studierenden der Humanmedizin, Zahnmedizin, der Medizinischen Studien und Veterinärmedizinischen Studien und des Studiums Psychologie unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die ab dem Beginn der Zulassungsfrist für das Wintersemester 2009/2010 zum Studium zugelassen wurden. Um darüber hinaus den Zustrom ausländischer Studierender in den Studien Human- und Zahnmedizin zugunsten österreichischer Studierender zu beschränken, sind 95 Prozent der jeweiligen Gesamtstudienplätze EU-Bürgern und 75 Prozent Studienanfängern mit in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen vorbehalten.

 

Von besonderer Bedeutung sind die Aufnahmetests in medizinischen Fächern, weil die Qualifikation der im Lande verbleibenden Absolventen auch über die Qualität der Gesundheitsversorgung entscheidet. Es stellt sich nun die Frage, ob infolge der Selektion durch Aufnahmetests das Niveau des Medizin- bzw. Zahnmedizin-Studiums tatsächlich verbessert wurde bzw. wird oder ob nicht vielmehr österreichische Studierende zu Leidtragenden der Zugangsbeschränkungen wurden bzw. werden. Die bevorstehende Abwanderung von Medizinabsolventen, welche laut jüngster Befragung ausländischer Studierender die schlimmsten Befürchtungen übertreffen wird, erweist die Aufnahmetests als kontraproduktiv für das österreichische Gesundheitssystem. Hoch qualifizierte nichtheimische Jungärzte verlassen das Land, während die Zahl der im Lande verbleibenden Medizinabsolventen mit österreichischem Reifezeugnis durch die Aufnahmetests massiv sinkt und den Ärztemangel weiter anheizt.

 

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob in der Praxis Möglichkeiten genutzt wurden bzw. werden, die Aufnahmetests zu umgehen und so den hohen bürokratischen Aufwand, der mit den Erhebungsverfahren verbunden ist, ad absurdum zu führen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Studierende der Humanmedizin waren an der Medizinischen Universität Wien inskribiert, gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

2.    Wie hoch war/ist der Anteil

a) der Studierenden mit österreichischem Reifezeugnis,

b) der Drittstaatsangehörigen,

c) der EU-Bürger

gemessen an der Gesamtstudierendenzahl in Prozent und absoluten Zahlen, gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

3.    Wie hoch ist der Anteil der EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen, die ihr Humanmedizin-Studium an der Medizinischen Universität Wien abgeschlossen haben, gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

4.    Wie hoch ist der Anteil an diesen Absolventen, die danach das Land wieder verlassen haben, gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

5.    Wie hoch ist die Drop-Out-Rate für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien von

a) Studierenden mit österreichischem Reifezeugnis,

b) EU-Bürgern und

c) Drittstaatsangehöreigen

gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

6.    Wie viele Studierende der Humanmedizin der Medizinischen Universität Wien nahmen an den Aufnahmetests teil, gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

7.    Wie hoch war/ist dabei der Anteil an

a) Studierenden mit österreichischem Reifezeugnis,

b) EU-Bürgern und

c) Drittstaatsangehörigen,

in Prozent und in absoluten Zahlen?

 

8.    Wie hoch war/ist die Quote derer, die den Aufnahmetest für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien bestanden und zum Studium zugelassen wurden, gegliedert nach Studienjahren?

 

9.    Wie hoch war/ist dabei der Anteil an

a) Studierenden mit österreichischem Reifezeugnis,

b) EU-Bürgern und

c) Drittstaatsangehörigen,

in Prozent und in absoluten Zahlen?

 

10. Lässt sich aus diesen Zahlen ein Trend ablesen, dass seit Einführung der Aufnahmetests für Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien der Anteil der Studierenden mit österreichischem Reifezeugnis im Verhältnis zu EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen zurückgegangen ist?

Wenn ja, in welchem Ausmaß und was werden Sie dagegen unternehmen?

 

11. Wie viele Studierende der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien haben den Aufnahmetest nicht gemacht oder nicht bestanden und studieren trotzdem, weil sie so genannte „Quereinsteiger“ sind, gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

12. Ein Einstieg als Quereinsteiger ist laut Regelung nach § 19 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin im 3., 5., 7., 9. und 11. Semester möglich.

Wie viele Quereinstiegsbewerber der Humanmedizin haben sich für das Erhebungsverfahren (den Querschnitttest) zur Aufnahme an der Medizinischen Universität Wien beworben, gegliedert nach

a) ausländischen Heimatuniversitäten oder österreichischen Privatuniversitäten?

b) bereits an anderen Heimatuniversitäten absolvierten Semestern?

b) Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

13. Wie viele dieser Quereinstiegsbewerber wurden abgelehnt, gegliedert nach

a) ausländischen Heimatuniversitäten oder österreichischen Privatuniversitäten?

b) bereits an anderen Heimatuniversitäten absolvierten Semestern?

c) Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

 

14. Gab oder gibt es objektive (operationalisierbare) Aufnahmekriterien als Grundlage für die Erhebungsverfahren (Querschnittstests) für diese „Quereinsteiger“?

Wenn ja, welche, eventuell gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests?

Wenn nein, warum nicht?

 

15. Sind diese Aufnahmekriterien transparent zugänglich gemacht worden?

Wenn ja, wo und auf welche Weise, eventuell gegliedert nach Studienjahren seit Einführung der Aufnahmetests??

Wenn nein, warum nicht?