3772/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Datenaustausch mit Eurojust

 

Insbesondere nach einem terroristischen Anschlag ist es wichtig, Sicherheitsmaßnahmen auf allen Ebenen zu evaluieren. Das EU-Parlament hat am 10. Februar 2015 einer Entschließung zu Maßnahmen zur Terrorbekämpfung zugestimmt. Die EU-Parlamentarier empfehlen darin auch „nachdrücklich einen besseren Informationsaustausch zwischen den Rechtsdurchsetzungsbehörden“ der Mitgliedstaaten und den Einrichtungen der EU.

 

Bereits am 19. Dezember 2002 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten in einem Ratsbeschluss zur Anwendung besonderer Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus verpflichtet. Österreich hat dazu eine Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen eingerichtet.

Ein intensiver Datenaustausch zwischen den nationalen Behörden und Eurojust ist seit 2005 durch einen Ministerratsbeschluss vorgesehen. Die Meldepflicht basiert dabei auf Artikel zwei des Ministerratsbeschlusses vom 20. September 2005 (2005/671/JHA) sowie Artikel 13 des Ratsbeschlusses über Eurojust zum Informationsaustausch bei Straftaten mit terroristischem Hintergrund. Trotz einer steigenden Gefahr durch den Terrorismus ist der Beschluss aber noch immer nicht zur Gänze umgesetzt. Das Europäisches Parlament bemängelt, dass die europäischen Justiz- und Innenministerien etwa nur die Hälfte aller Fälle von Terrorismus und organisierter Kriminalität an Eurojust melden.

Bevor neue umfangreiche Datenspeicherungen geplant werden, sollten die vorhandenen und beschlossenen Mechanismen konsequent ausgeschöpft werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Daten über terroristische Aktivitäten werden vom BMJ bzw. nachgeordneten Dienststellen an Eurojust übermittelt?

2.    Werden alle Daten über terroristische Aktivitäten aus Ihrem Zuständigkeitsbereich gemäß der Meldepflicht an Eurojust übermittelt?

a.    Wenn nein, warum wird der Meldepflicht nicht nachgekommen?

b.    Wenn nein, wie hoch ist der Prozentsatz der eingemeldeten Vorfälle zu den vorhandenen terroristischen Aktivitäten?

3.    Wird dokumentiert, welche Daten vom BMJ bzw. nachgeordneten Dienststellen an Eurojust übermittelt werden?

a.    Wenn ja, wie genau?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

4.    Wie viele Fälle terroristischer Aktivitäten wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 an Eurojust übermittelt? (Aufschlüsselung auf Jahre)

5.    Wie viele Fälle organisierter Kriminalität wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 an Eurojust übermittelt? (Aufschlüsselung auf Jahre)

6.    Wird dokumentiert, welche Daten Eurojust vom BMJ bzw. nachgeordneten Dienststellen abfragt?

a.    Wenn ja, wie genau?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

7.    Wie viele Anfragen bezüglich terroristischer Aktivitäten wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von Eurojust an das BMJ gestellt? (Aufschlüsselung auf Jahre)

8.    Wie viele Anfragen bezüglich organisierter Kriminalität wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 von Eurojust an das BMJ gestellt? (Aufschlüsselung auf Jahre)

9.    Welche Daten werden in einem solchen Fall üblicherweise durch Eurojust abgefragt?