3773/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Einsatz von Laiendolmetscher_innen bei Gericht

Anstelle von staatlich beeideten Dolmetscher_innen kamen in der Vergangenheit bei Gericht auch Laiendolmetscher_innen, die weder über die notwendige fachliche noch sprachliche Expertise verfügen, zum Einsatz. Daraus resultieren immer wieder sinngemäße aber oftmals keine wörtlichen Übersetzungen, wobei fatale Fehler für die Beteiligten und das Gericht entstehen können. Die weiteren Folgen, wie z.B. fehlerhafte Vernehmungsprotokolle, unnötige Kosten, und zeitliche Verzögerungen bei Gericht machen ein faires Verfahren somit oft unmöglich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    In wie vielen Gerichtsverfahren kamen im Jahr 2014 Dolmetscher_innen zum Einsatz?

2.    Wie viele davon waren gerichtlich beeidete Dolmetscher_innen?

3.    Wie viele davon waren nicht gerichtlich beeidete Dolmetscher_innen?

4.    Hinsichtlich welcher Sprachen wurden jeweils Dolmetscher_innen eingesetzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Sprache und OLG Sprengel.

5.    Auf welcher Rechtsgrundlage werden gerichtlich nicht beeidete Dolmetscher_innen in Gerichtsverfahren eingesetzt?

6.    Welche Kriterien müssen nicht gerichtlich beeidete Dolmetscher_innen erfüllen, um bei Gericht beigezogen zu werden?

7.    Mit welcher Begründung werden gerichtlich nicht beeidete Dolmetscher_innen bei Gerichtsverfahren eingesetzt?

8.    Können Sie ausschließen, dass nicht gerichtlich beeidete Dolmetscher_innen im Zuge von gerichtlichen Einvernahmen zum Einsatz gekommen sind?