3774/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Einsatz von Laiendolmetscher_innen bei Ermittlungsverfahren

 

Anstelle von staatlich beeideten Dolmetscher_innen kamen in der Vergangenheit bei Ermittlungsverfahren auch Laiendolmetscher_innen, die weder über die notwendige fachliche noch sprachliche Expertise verfügen, zum Einsatz. Daraus resultieren immer wieder sinngemäße aber oftmals keine wörtlichen Übersetzungen, wobei fatale Fehler für die Beteiligten entstehen können. Die weiteren Folgen, wie z.B. fehlerhafte Protokolle, unnötige Kosten, und zeitliche Verzögerungen bei Ermittlungen können nicht im Sinne des Rechtsstaates sein.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In wie vielen Ermittlungsverfahren kamen im Jahr 2014 Dolmetscher_innen zum Einsatz?

2.    Wie viele davon waren gerichtlich beeidete Dolmetscher_innen?

3.    Wie viele davon waren nicht gerichtlich beeidete Dolmetscher_innen?

4.    Hinsichtlich welcher Sprachen wurden jeweils Dolmetscher_innen eingesetzt?

5.    Auf welcher Rechtsgrundlage werden gerichtlich nicht beeidete Dolmetscher_innen in Ermittlungsverfahren eingesetzt?

6.    Welche Kriterien müssen nicht gerichtlich beeidete Dolmetscher_innen erfüllen, um bei Ermittlungen beigezogen zu werden?

7.    Mit welcher Begründung werden gerichtlich nicht beeidete Dolmetscher_innen bei Ermittlungsverfahren eingesetzt?

8.    Können Sie ausschließen, dass nicht gerichtlich beeidete Dolmetscher_innen im Zuge von polizeilichen Einvernahmen zum Einsatz gekommen sind?