3775/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen

 

Der Anstieg der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen offenbart einen Mangel an ausreichenden und adäquaten Grundversorgungseinrichtungen. Dies führt dazu, dass unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen zu lange in vom Bund organisierten Betreuungsstellen verbleiben, die eigentlich nur als vorübergehende Unterkünfte geplant sind. Der Grund der mangelnden Anzahl geeigneter Einrichtungen liegt primär an der zu niedrigen Finanzierung. Es bedarf daher in erster Linie einer Erhöhung der Tagessätze für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylwerber_innen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen befinden sich momentan in Bundesbetreuungsstellen des Innenministeriums? Bitte um Aufgliederung nach Betreuungsstellen.

2.    Wie viele dieser unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen sind bereits zum Asylverfahren zugelassen und müssten daher eigentlich nicht weiter in Bundesbetreuung verbleiben?

3.    Wie viele Betreuer_innen sind in den Bundesbetreuungsstellen tätig? Bitte um Aufgliederung nach Betreuungsstellen.

4.    Wie stellt sich das Betreuungsverhältnis für unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen in Bundesbetreuungsstellen dar? Bitte um Aufgliederung nach Betreuungsstellen.

5.    Wird die Eignung der Betreuer_innen, die zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylwerber_innen in Bundesbetreuungsstellen zuständig sind, vom BMI nachgeprüft?

6.    Wenn ja, wie?

7.    Wenn nein, wieso nicht?

8.    Gibt es qualitative (Mindest-)Standards im Ausbildungsbereich dieser Betreuer_innen bzw hinsichtlich ihrer Eignung?

9.    Wenn ja, wie lauten diese?

10. Wenn ja, welche fachlichen Qualifikationen muss ein solcher Betreuer/eine solche Betreuerin mitbringen?

11. Wenn ja, welche sozialen Qualifikationen muss ein solcher Betreuer/eine solche Betreuerin mitbringen?

12. Wenn ja, welche sonstigen Qualifikationen muss ein solcher Betreuer/eine solche Betreuerin mitbringen?

13. Entspricht die Ausbildung des Betreuungspersonals in Bundesbetreuungsstellen den Qualitätskriterien der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU)?

14. Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen werden diesbezüglich getroffen?

15. Sind spezifisch ausgebildete Betreuer_innen hinsichtlich sozialpädagogischer und psychologischer Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Asylwerber_innen in den Bundesbetreuungsstellen vorgesehen?

16. Wie viele Fälle psychischer Erkrankung von unbegleiteter minderjähriger Asylwerber_innen, die sich in Bundesbetreuungsstellen befinden, sind bekannt?

17. Wie stellt sich die an die Bedürfnisse unbegleiteter minderjähriger Asylwerber_innen angepasste Tagesstrukturierung (aufgegliedert nacht: Bildung, Freizeit, Sport, Gruppen- und Einzelaktivitäten, Arbeit im Haushalt) in den Bundesbetreuungsstellen dar?

18. Wie wird insbesondere die schulische Bildung unbegleiteter minderjähriger Asylwerber_innen forciert?

19. Ist aufgrund des starken Neuzugangs unbegleiteter minderjähriger Asylwerber_innen geplant, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten auf Bundesebene zu schaffen?

20. Ist eine Erhöhung der Tagessätze für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylwerber_innen geplant?