3776/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den Elektronischen Rechtsverkehr

Der Elektronische Rechtsverkehr wird bereits von den meisten Rechtsanwälten und sonstigen Stellen, die regelmäßig Eingaben bei Gericht machen, genutzt. Dennoch gibt es nach wie vor regelmäßige Antragsteller, die ihre Anträge in Papierform einbringen. Der Nachteil davon ist, dass die Kanzleibediensteten wiederum die Eingaben händisch in den elektronischen Akt eintragen müssen, um die elektronische Weiterverarbeitung zu gewährleisten. Das nimmt bei einer Vielzahl an Eingaben und knappen Personalressourcen beträchtliche Zeit in Anspruch und ist durch weitere Verpflichtungen zur Inanspruchnahme des ERV vermeidbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

 

1.    Welche Stellen sind derzeit verpflichtet Eingaben über ERV einzubringen?

2.    Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 über ERV eingebracht?

3.    Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 nicht über ERV eingebracht?

4.    Wie viele der Eingaben wurden im Jahr 2014 von den Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) eingebracht?

5.    Wie viele dieser Eingaben wurden nicht über ERV eingebracht?

6.    Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 von den Kinder- und Jugendhilfeträgern eingebracht?

7.    Wie viele dieser Eingaben wurden nicht über ERV eingebracht?

8.    Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 von den Finanzämtern eingebracht?

9.    Wie viele dieser Eingaben wurden nicht über ERV eingebracht?

10. Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 vom Arbeitsmarktservice eingebracht?

11. Wie viele dieser Eingaben wurden nicht über ERV eingebracht?

12. Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 von den Einbringungsstellen der Oberlandesgerichte eingebracht?

13. Wie viele dieser Eingaben wurden nicht über ERV eingebracht?

14. Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 von den Präsidenten der Oberlandesgerichte eingebracht?

15. Wie viele dieser Eingaben wurden nicht über ERV eingebracht?

16. Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 von staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen eingebracht?

17. Wie viele dieser Eingaben wurden nicht über ERV eingebracht?

18. Wie viele Eingaben wurden im Jahr 2014 von den diversen Sozialfonds eingebracht?

19. Wie viele dieser Eingaben wurden nicht über ERV eingebracht?

20. Gibt im BMJ Bestrebungen, den Kreis der zum ERV verpflichtenden Teilnehmer auszudehnen?

21. Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich diese Überlegungen und wann ist ggf. mit einem Begutachtungsentwurf  zu rechnen?