3777/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Einstellung des Verfahrens wegen Zahlungen an ÖVP

 

Wie vergangene Woche berichtet wurde, wurde das Verfahren gegen Wilhelm Molterer und Reinhard Lopatka wegen einer Zahlung von EUR 96.000 an die Agentur White House eingestellt. Das Justizministerium teilte per Presseaussendung mit, dass die Gründe der Einstellung veröffentlicht werden. Neben den Gründen der Einstellung ist aber auch von Bedeutung, welchen Weg die Entscheidung innerhalb der Justizbehörden durchlaufen ist.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welcher Staatsanwalt war mit der Einstellung des Verfahrens befasst?

2.    Was waren die Gründe für die Einstellung des Verfahrens?

3.    Wann wurde der Akt der OStA Wien zur Prüfung der Einstellung vorgelegt?

4.    Wann wurde die Einstellung von Oberstaatsanwaltschaft genehmigt?

5.    Wann wurde der Rechtsschutzbeauftragte mit dem Akt befasst?

6.    Stimmt der Rechtsschutzbeauftragte der Einstellung des Verfahren zu?

7.    Hat der Rechtsschutzbeauftragte einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens gestellt?

8.    Wenn ja, wurde diesem stattgegeben bzw das Verfahren fortgeführt?

9.    Gab es im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren eine Weisung?

10. Wenn ja, welchen Inhalt hatte die Weisung?

11. War das BMJ (Minister, Weisenrat, Beamte) zu irgendeinem Zeitpunkt mit diesem Ermittlungsverfahren befasst?