3780/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Walter Schopf, Dietmar Keck und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vollzug des Finanzstrafgesetzes

Mitte Februar 2015 berichteten einige Tageszeitungen von einer „Rekordzahl" an Selbstanzeigen nach dem Finanzstrafgesetz.

Um detaillierte Informationen über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes zu erhalten, richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1)     Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Gesamtbetrag der im Jahr 2014 gemäß dem Finanzstrafgesetz festgesetzten Strafen?

Wie hoch sind die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge?

Um die Entwicklung im Zeitverlauf betrachten zu können, wird ersucht, für diese Frage zusätzlich auch die entsprechenden Daten für die Jahre 2005, 2010, 2011, 2012 und 2013 darzustellen.

2)     In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2014 gemäß § 138 Abs. 1 Finanzstrafgesetz das Verfahren eingestellt?

3)     Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Gesamtbetrag der wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG) im Jahr 2014 festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

4)     Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) im Jahr 2014 festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

 

5)     Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Schmuggels und Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben (§ 35 FinStrG) im Jahr 2014 festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

6)      Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Verzollungsumgehung und fahrlässiger Verkürzung von Eingangs- und Ausgangsabgaben (§ 36 FinStrG) im Jahr 2014 festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

7)     Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Abgabenhehlerei (§ 37 FinStrG) im Jahr 2014 festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

8)      Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen gewerbsmäßiger Tatbegehung (§ 38 FinStrG) im Jahr 2014 festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

9)     Wie hoch waren die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Abgabenbetrugs (§ 39 FinStrG) im Jahr 2014 festgesetzten Strafen?

Wie hoch ist die Summe der strafbestimmenden Verkürzungsbeträge?

10)  Wie hoch waren die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Finanzordnungswidrigkeiten (§ 49 FinStrG) im Jahr 2014 festgesetzten Strafen?

11)   Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der Strafen, die durch Spruchsenate mit LaienbeisitzerInnen der selbständigen Berufe

(§ 68 Abs. 2 lit. a FinStrG) im Jahr 2014 abgeschlossen wurden?

Wie hoch ist die Summe der strafbestimmenden Verkürzungsbeträge?

Um Aufgliederung nach den in den Fragen 2 bis 9 angeführten Straftatbeständen wird ersucht.

12)   Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der Strafen, die durch Spruchsenate mit LaienbeisitzerInnen der unselbständigen Berufe

(§ 68 Abs. 2 lit. b FinStrG) im Jahr 2014 abgeschlossen wurden?

Wie hoch ist die Summe der strafbestimmenden Verkürzungsbeträge?

Um Aufgliederung nach den in den Fragen 2 bis 9 angeführten Straftatbeständen wird ersucht.

13)   Wie viele Selbstanzeigen nach § 29 FinStrG gab es im Jahr 2014 und wie viele davon führten zum Eintritt der Straffreiheit?

Um eine Aufgliederung nach Delikten wird ersucht.