3784/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Hermann Krist und Genossinnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen - Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen im Jahre 2014“

Mit AB 1644/XXV GP. vom 12.08.2014 wurden von der Innenministerin die Fragen des Fragestellers zur gleichlautenden Anfrage zuletzt beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für 2014 zu erhalten, zumal die Novelle des ADBG 2015 in Kraft tritt.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.      Zu wie vielen strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem ADBG kam es 2014 durch die Kriminalpolizei von Amtswegen oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft? Wie viele Personen waren von diesen Ermittlungen betroffen (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

2.       Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz kam es im Jahr 2014 (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

3.       Welche Tatbestände des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden dabei zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

4.       In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2014 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei aufgrund einer gesetzlichen bewilligte Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG Auskünfte über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung durchgeführt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

5.       In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2014 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen § 22 a ADBG durch die Kriminalpolizei aufgrund einer gesetzlich Bewilligten Zuordnung der Staat Anwaltschaft. Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte eingeholt (§ 109 Z 3 StPO) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

6.       In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2014 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen §§ 22 a ADBG durch die eine optische und akustische Überwachung von Personen durchgeführt (Lauschangriff) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

7.       In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2014 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG eine Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen (nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

8.       In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2014 im Zusammenhang mit Dopingverstößen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen

§ 22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die Kriminalpolizei (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

9.       Unter welchen Voraussetzungen sind nach der neuen Rechtslage im ADBG Einsätze verdeckter Ermittler bzw. verdeckte Testkäufe von Dopingmitteln im Rahmen kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlich angeordneter

Ermittlungen zulässig?

Wie ist dies konkret geregelt?


10.   Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts im Jahr 2014 gemeinsam mit dem BMLVS, BMG, BMF, BMJ und der NADA Austria GmbH ergriffen, um den kriminell organisierten Schwarzmarkt für Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc.) in Österreich zu bekämpfen (siehe beispielsweise diesbezügliche Spam-mails)?

Wie sieht die interne Kooperation zwischen den mit diesen Problemen befassten und zuständigen Bundesministerien aus?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind 2015 insgesamt geplant?

11.   In welcher Form wurde seitens des BMI mit dem BMF (Zoll), BMLVS (Sektion Sport), BMJ, BMG (AGES) und mit der NADA Austria GmbH bei Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach § 22 a ADBG u.a. zusammengearbeitet?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2014 ergriffen?

Wie soll im Jahr 2015 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH zusammen gearbeitet werden?

12.  Wie beurteilt das Ressort seit Inkrafttreten der ADBG-Reform in Angelegenheiten der Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit zwischen der Justiz (Staatsanwaltschaft) mit der Kriminalpolizei?

13.  Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide etc. von Sportlerinnen, Bodybuilderlnnen oder Besucherinnen von Fitnessstudios sind Ihnen in Österreich im Jahr 2014 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?