3785/J XXV. GP
Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Franz, Ing. Dietrich
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Höhe der Durchschnittspensionen gegliedert nach Bundesländern und dem Geschlecht“
Laut Angaben des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wurden im Dezember des Jahres 2013 2.750.983 Pensionen und Renten ausbezahlt, 84% davon kamen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und 12% entfielen auf Beamtenpensionen. Die restlichen Leistungen sind Renten der Unfallversicherung und der Kriegsopfer- und Heeresversorgung bzw. der Opferfürsorge.
2.302.297 Personen bezogen 2013 eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und/oder eine Beamtenpension, davon erhielten 14% zwei oder mehrere Pensionen. Unter den Frauen gab es 21% Mehrfachbezieherinnen. Dies ist vor Allem auf den Bezug einer Witwen- oder Witwerpension zusätzlich zu einer Eigenpension oder zu einem Ruhegenuss zurückzuführen.[1]
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1) Die Tabelle der Statistik Austria[2] betreffend der Höhe der Durchschnittspensionen enthält keine Gliederung nach Bundesländern. Wie lautet die zusätzliche Gliederung nach Bundesländern sowie pro Bundesland zusätzlich nach dem Geschlecht?