3788/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGEN

 

des Abgeordneten Dipl.Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliche Entlastung von privater Mobilität

 

 

Österreichs Kraftfahrer werden mit überhöhten Steuern belastet, wie aus der Publikation „Fakten statt Vorurteile – Klare Antworten zum Thema Umwelt, Klima & Auto“ deutlich hervorgeht: Im Jahr 2012 lagen etwa die Einnahmen aus der Mineralölsteuer bei 4.011 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer (auf Mineralölsteuer, Normverbrauchsabgabe, Sondermauten, Sonderbenützungs-abgaben, Autokauf usw.) betragen 3.970 Millionen Euro, aus der motorbezogenen Versicherungssteuer 1.728 Millionen, aus dem Road-Pricing bei LKWs 1.103 Millionen Euro, aus der Normverbrauchsabgabe 507 Millionen, aus der Vignette 383 Millionen, aus der Versicherungssteuer 310 Millionen, aus sonstigen Steuern und Abgaben 290 Millionen Euro, aus Streckenmauten 136 Millionen und aus der KfZ-Steuer – bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht – 25 Millionen Euro. Die Summe der Belastungen machte im Jahr 2012 12,5 Milliarden Euro aus. Ein Jahr später lagen die Belastungen bei 12,677 Milliarden Euro.

 

Von namhaften Personen wie etwa Hannes Androsch und politisch einseitig ausgerichteten Vereinen wie dem Verkehrsclub Österreich wird zudem die Abschaffung der Pendlerauschale gefordert, was einer weiteren Belastung gleichkäme. Dabei wird meist ein Faktum verschwiegen: Mobilität ist ein Grundbedürfnis in unserer Gesellschaft. Viele Menschen sind auf den bedeutenden Bereich der privaten Mobilität angewiesen. Diese geringe Elastizität wird fiskalpolitisch missbraucht: Unmittelbar zuordenbare öffentliche Ausgaben für den Kraftfahrzeugverkehr betragen etwa vier Milliarden Euro. Erschwerend kommt hinzu, dass die Steuern im Bereich des Straßenverkehrs seit dem Jahr 2000 um rund ein Drittel erhöht wurden, wie der genannten Publikation zu entnehmen ist. Eine sinnvolle Steuerreform muss auch diese Missverhältnisse berücksichtigen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wird angedacht, den „Straßenverkehr“ in Zukunft steuerlich zu entlasten?

2.     Wenn ja, innerhalb welchen Zeithorizontes, in welcher Form und in welchem Ausmaß?

3.     Wenn nein, weshalb nicht?

4.     Können Sie weitere Netto-Steuerbelastungen im Bereich des „Straßenverkehrs“ ausschließen?

5.     Wenn nein, mit welchen zusätzlichen Belastungen müssen die Menschen rechnen?