3801/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Gratiszahnspange

 

 

Bericht in der Tiroler Tageszeitung vom 22.02.2015:

 

Innsbruck, Wien – Die Zeit drängt: Ab 1. Juli sollen, wie berichtet, Kinder mit schweren Fehlstellungen in Österreich eine Gratis-Zahnspange erhalten. Erstmals ist jetzt auch durchgesickert, wie viele Zahnärzte mit kieferorthopädischer Zusatzausbildung überhaupt die kostenlose Zahnspange künftig anbieten dürfen. „16 Ärzte werden in Tirol für diese Aufgabe ausgesucht. Das sieht der Vertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Zahnärztekammer vor“, sagt Heidi Blum von der Tiroler Zahnärztekammer.

Damit das Angebot flächendeckend ist, wurden Versorgungssprengel festgelegt. Laut diesen sind für den Zentralraum Tirol (Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land und Schwaz) acht Ärzte vorgesehen, für Tirol-West (Imst, Land­eck, Reutte) drei, für den Osten Nordtirols (Kitzbühel, Kufstein) drei und für Osttirol ein Arzt. Noch stecken die Sozialversicherer und die Zahnärztekammer mitten in den Tarifverhandlungen, fix ist dennoch, dass aber „ab März die Ausschreibungen erfolgen“, so Blum. Bewerben kann sich jeder Zahnarzt mit Zusatzausbildung (weil es reine Kieferorthopäden laut Gesetz nicht gibt). Wer die neuen Kassenstellen bekommt, wird in einem Auswahlverfahren entschieden. Dafür wurde laut Blum ein eigener Kriterienkatalog erarbeitet. Zum Tragen kommen „unter anderem natürlich die fachliche Qualifikation und die Zahl der Fortbildungen“. Gemunkelt wird in Fachkreisen bereits, dass sich gar nicht genug Ärzte bewerben könnten. In Tirol wird nämlich nur ein verschwindend kleiner Teil der kieferorthopädischen Behandlungen von Kassenvertragsärzten bzw. Zahnambulatorien der Tiroler Gebietskrankenkass­e (TGKK) erbracht.

Laut Statistik des Hauptverbands gab es 6500 kieferorthopädische Leistungen im Jahr 2013 in Tirol. 6017-mal sorgten Wahlärzte dafür, dass Fehlstellungen korrigiert wurden, um den kleinen Rest kümmerten sich Vertragsärzte und TGKK-eigene Zahnambulatorien. Österreichweit liegt Tirol damit mit Vorarlberg ganz am unteren Ende der Skala der Kieferorthopäden mit Kassenvertrag. Weil mit größter Wahrscheinlichkeit die Wahlarzthonorare höher als die nun auszuhandelnden Honorare für die Gratis-Zahnspange sind, wird befürchtet, dass sich die Wahlärzte nicht um die 16 Posten reißen. Noch offen ist für viele Eltern die Frage, wer künftig feststellt, ob die für die Gratis-Zahnspange notwendige Fehlstellung der Kategorie 4 und 5 vorliegt. Laut TGKK-Direktor Arno Melitopulos braucht es dafür keine Vorbewilligung mehr, die Verantwortung liege beim jeweiligen Arzt selbst. „Ihre Leistungen werden dann von uns stichprobenartig überprüft.“

Tirols Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl bedauert, dass es künftig bei strittigen Entscheidungen oder Behandlungen keine „Clearingstelle gibt, die auch die AK befürwortet. Das würde sicher den Eltern helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.“ Zangerl wünscht sich, dass „jetzt einmal evaluiert wird, wie die neue Regelung mit der Gratis-Zahnspange gehandhabt wird, und dann die nötigen Anpassungen vorgenommen werden“.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

  1. Mit wie vielen Zahnärzten mit kieferorthopädischer Zusatzausbildung wurden bisher Verträge durch den Hauptverband der Sozialversicherungen zur Umsetzung der sogenannten „Gratis-Zahnspange“ abgeschlossen?
  2. Wie verteilen sich diese Zahnärzte  mit kieferorthopädischer Zusatzausbildung bundesländerweise?
  3. Wie verteilen sich diese Zahnärzte mit kieferorthopädischer Zusatzausbildung bezirksweise?
  4. Wie lauten die genauen Auswahlkriterien für die Namhaftmachung dieser Zahnärzte mit kieferorthopädischer Zusatzausbildung?
  5. Wie und auf welcher Grundlage werden die Feststellungen betreffend der Fehlstellung der Kategorie 4 und 5 genau getroffen?