3821/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend ressortbezogene Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen

 

 

Die Europäische Union glänzte über die Jahre hinweg kontinuierlich mit durchwegs auch skurrilen Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen.

Vom Durchmesser von Äpfeln, dem Krümmungsgrad von Gurken, einheitlichen Kleidergrößen, Pizza-Größen, bis zum Fassungsvermögen von Kondomen, machte sich Brüssel Gedanken um das Wohlbefinden der Bürger.

Die online-Ausgabe der Zeitschrift „Die Welt“ (www.welt.de) berichtete dazu bereits 2008:

„ (…) Die Ambition von Brüssel, selbst Unsinniges zuchtmeisterlich regulieren, harmonisieren, normieren und standardisieren zu wollen, geht vielen Menschen und Firmen gegen den Strich. Mittlerweile findet nur noch eine hauchdünne Mehrheit von 52 Prozent aller Europäer die Mitgliedschaft ihres Landes in der EU gut. Und nicht einmal die Hälfte bescheinigt der Union ein positives Erscheinungsbild.

"Der Bürokratie-Irrsinn ist der Hauptgrund, warum viele Bürger vor allem in Deutschland noch immer starke Vorbehalte gegen Europa haben", sagt auch Entbürokratisierungs-Berater Edmund Stoiber. Der frühere bayerische Ministerpräsident berät seit Herbst vergangenen Jahres die EU-Kommission beim Kampf gegen Paragrafen. Das Vorhaben sei aber "außerordentlich kompliziert", mühsam und "sehr schwer", klagt Stoiber.

Brüssel schreibt nicht nur vor, wie stark Gurken und Bananen gekrümmt sein dürfen, wie dick Äpfel und wo Traktorensitze angebracht sein müssen. Europa entscheidet auch, welcher Hersteller sein Produkt "Feta" nennen darf und welcher "Käse in Salzlake gereift" auf die Packung drucken muss. Die EU zwingt Firmen, deren Mitarbeiter Presslufthämmer bedienen, zu "Vibrationsminderungsprogrammen" und schreibt Grenzwerte für "Hand-, Arm- und Ganzkörperschwingungen" vor. Fast überall gibt Europa seinen Senf dazu. Mit Verweis auf die Grundrechte-Charta untersagt es sogar, dass Blutspender bezahlt werden, weil mit dem menschlichen Körper kein Gewinn gemacht werden sollte.

Vieles, was sich im Brüsseler Paragrafendschungel an Schätzen findet, hat sogar Unterhaltungswert. Etwa die "Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln". Denn dort findet sich die sinnige Vorschrift: "Leitern sind so aufzustellen, dass sie während der Benutzung standsicher sind." In den Amtsstuben des Europaviertels wurde auch festgeschrieben, dass bei "Lauch und Porree der Güteklasse I mindestens ein Drittel der Gesamtlänge oder die Hälfte des umhüllten Teils von weißer bis grünlich-weißer Färbung sein muss". Außer, es handelt sich um Frühporree/Frühlauch. Dann "muss der weiße oder grünlich-weiße Teil mindestens ein Viertel der Gesamtlänge oder ein Drittel des umhüllten Teils ausmachen", befiehlt die Verordnung Nr. 2396/200. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien folgende

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie viele und welche EU-Richtlinien und –Verordnungen Ihren Aufgabenbereich betreffend, wurden seit Österreichs Beitritt zur EU in Österreich umgesetzt? (aufgegliedert nach Richtlinien, Verordnungen, sowie jeweiligem Datum der Umsetzung)
  2. Welche rechtlichen Konsequenzen hatten die jeweiligen Umsetzungen dieser Richtlinien und Verordnungen auf die Bürger und Bürgerinnen Österreichs?
  3. Welchen budgetären Niederschlag fanden diese Umsetzungen? (aufgegliedert nach Budgetaufwänden und Legislaturperioden)