3878/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Spekulationsverluste gemeinnütziger Bauvereinigungen

 

§ 1 Abs. 2 WGG lautet: „Bauvereinigungen, die auf Grund dieses Bundesgesetzes als gemeinnützig anerkannt wurden, haben ihre Tätigkeit unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens zu richten, ihr Vermögen der Erfüllung solcher Aufgaben zu widmen und ihren Geschäftsbetrieb regelmäßig prüfen und überwachen zu lassen.“

 

Die vergangene Gebarung der „Rottenmann – Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft steirisches Hilfswerk für Eigenheimbau reg. Gen. m. b. H.“ zeigt, dass obiger Maxime nicht immer Rechnung getragen wird. Die Rottenmanner schloss etwa einen Vertrag mit einer Schweizer Investmentbank ab und betätigte sich spekulativ an der Börse, um eine höhere Kapitalrendite zu erwirtschaften. Durch diese Geschäfte wurden Verluste in Höhe von 1,93 Millionen Euro eingefahren.        

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Wohnbaugenossenschaften haben in den vergangenen zehn Jahren Verluste aus Börseninvestments erlitten und wie hoch sind diese jeweils ausgefallen?

 

2.    Lassen sich derartige Investments mit den Bestimmungen und Auflagen des WGG vereinbaren?

 

3.    Wenn ja, wie?

 

4.    Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium gesetzt, um einen Abfluss gemeinnützigen Kapitals in die Finanzmärkte zu verhindern?