3880/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Offenlegungspflicht aller Zahlungen der Sozialversicherungsträger an private Auftragsnehmer

 

 

In der Pharma-Industrie gibt es eine freiwillige Vereinbarung der einzelnen Unternehmen, alle Zahlungen an private Auftragsnehmer oder Kunden offenzulegen. Dies dient der Transparenz und soll Vorwürfen von Bestechung, „Anfütterung“ etc. schon im Vorfeld entgegenwirken.

 

Ein solcher Kodex könnte auch zum Vorbild für Sozialversicherungsträger werden. So könnten etwa die Gebietskrankenkassen ihre Aufwendungen für von ihnen eingesetzte Kommissionen, Gehälter von Kommissionsmitgliedern, Honorarnoten für Gutachter etc. in analoger Weise offenlegen. Geht es hier doch um Gelder aus Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschüssen der öffentlichen Hand, und damit um Steuergelder. Wenn Private Transparenz vorleben, sollte dies auch im öffentlichen Bereich möglich sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen die freiwillige Vereinbarung der Mitglieder der Pharma-Industrie, ihre Aufwendungen für private Auftragsnehmer oder Kunden offenzulegen, bekannt?

Wenn ja, wie stehen Sie zu dieser Form (vor)gelebter Transparenz?

 

2.    Werden Sie diese freiwillige Vereinbarung zum Vorbild nehmen, um auch im Bereich der Sozialversicherungsträger, etwa der Gebietskrankenkassen, eine Offenlegungspflicht für alle Aufwendungen einzuführen?

3.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

4.    Wenn nein, warum nicht?