3886/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Information über verschiedene finanzielle Begünstigungen

 

 

Zwischen den lokalen AMS-Geschäftsstellen und den in Österreich beim AMS gemeldeten Personen werden im Rahmen des Arbeitslosen- und Notstandshilfe-Geldbezuges laufend sogenannte „Betreuungsvereinbarungen“ geschlossen. Ziel dieser „Betreuungsvereinbarungen“ ist die rasche (Wieder)Integration in den Arbeitsmarkt. Auf der einen Seite wird dazu im Wesentlichen von den Arbeitssuchenden laufend die Einhaltung, der ohnedies bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitssuchende, eingefordert - auf der anderen Seite die besondere Unterstützung seitens des AMS bei der Arbeitssuche ausgedrückt.

 

Nach Ansicht der Anfragestellerin zählt zu einer Chancensteigerung bei der Arbeitsvermittlung auch der Umstand, dass die Arbeitssuchenden, im Besonderen in einer geldsystembetonten Arbeitswelt, auch finanziell in der Lage sind die mit Kosten verbundene Arbeitssuche zu leisten. Zur finanziellen Erleichterung dazu bietet das AMS unter dem Internet-Link  „http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen“ und auch in den, in den  Regionalen AMS-Geschäftsstellen, aufliegenden Informationsblättern „Informationen über verschiedene finanzielle Begünstigungen“ verschiedene Begünstigungsmöglichkeiten zu zB Fernsprechgrundgebühr, Rundfunk- bzw Fernsehgebühr, Rezeptgebühr, Wohnbeihilfe, Mietzinsbeihilfe und Alleinverdienerabsetzbetrag.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.     Warum unterscheiden sich die von Ihnen angebotenen Informationen über verschiedene finanzielle Begünstigungen für Arbeitssuchende inhaltlich zwischen Ihrem Informationsblatt und Ihrer Internet-Homepage in den Punkten Fernsprechgrundgebühr, Mietzinsbeihilfe, Alleinverdienerabsetzbetrag und Serviceentgelt für die e-card?

2.     Warum wurde das von Ihnen aufgelegte Informationsblatt seit August 2009 nicht erneuert und an allfällig neue finanzielle Begünstigungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende angepasst?

3.     Zu Frage 2: Gab es bis August 2009 keine weiter anzuführenden finanziellen Erleichterungen für Arbeitssuchende?

4.     Zu Frage 2: Gibt es seit August 2009 keine weiter anzuführenden finanziellen Erleichterungen für Arbeitssuchende?

5.     Werden Arbeitssuchende seitens der AMS-Betreuung über die AMS-Berater pro-aktiv darauf hingewiesen, dass es Möglichkeiten zur finanziellen Erleichterung gibt?

6.     Wird Arbeitssuchenden seitens der AMS-Betreuung über die AMS-Berater bei der Ausstellung der diversen Antragsformulare geholfen und erfolgt dazu eine unbürokratische Beistellung der oft notwendigen AMS-Bestätigungen?

7.     Zu Frage 6: Werden die Erledigungen in Punkto finanzielle Begünstigungen für Arbeitssuchende in den üblichen AMS-Kontrollmeldeterminen miterledigt oder werden dazu gesonderte Termine vereinbart?

8.     Zu Frage 7: Im Falle gesonderter Termine: Wie viele gesonderte Termine mit dem Inhalt finanzieller Begünstigungen für Arbeitssuchende fanden in den Kalenderjahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 statt.

9.     Wie viele AMS-Bestätigungen - als (Mit)Antragsgrundlage zur Erlangung eine finanziellen Begünstigung für Arbeitssuchende - wurden in den Kalenderjahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 ausgestellt?

10.  Gab oder gibt es in Ihrem Verantwortungsbereich bereits Überlegungen die Antragsvielfalt für finanzielle Begünstigungen Arbeitssuchender, im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung, gleich mit den Anträgen auf Gewährung von Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe über die AMS-Leistungsabteilungen mit zu erledigen?

11.  Wie stehen Sie als verantwortlicher Bundesminister zu den finanziellen Begünstigungen für Arbeitssuchende?

12.  Zu Frage 11: Sind Sie der Meinung, dass die finanziellen Begünstigungen für Arbeitssuchende als finanzielle Unterstützung zur (Wieder)Erlangung eines Arbeitsplatzes in den regionalen AMS-Geschäftsstellen einen wesentlichen oder einen eher untergeordneten Beitrag darstellen?

13.  Zu Frage 10: Können Sie sich als verantwortlicher Bundesminister eine verwaltungsvereinfachende Miterledigung der finanziellen Begünstigungen für Arbeitssuchende über die Leistungsabteilungen vorstellen?