3890/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Folgeanfrage zur parlamentarischen Anfrage 2590/J; Zuwendungen an ARGE Rind

 

 

Aus der Beantwortung 2336/AB vom 19.11.2014 zur parlamentarischen Anfrage 2590/J vom 24.09.2014 ergeben sich, nachdem das Programm zur Ländlichen Entwicklung am 12.12.2014 nun endlich genehmigt wurde, weitere Fragen zu den Qualitätsprogrammen und Förderungen der ARGE Rind.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele registrierte österreichische Rindfleischvermarktungsprogramme (sprich: M-Kuh; Almo; Voralpenrind; Cult Beef; Murbodner, usw.) gibt es, die in den letzten 5 Jahren eine Zuwendung seitens ihres Ministeriums erhalten haben (aufgelistet nach Programm, Summe und Jahren)?

 

2.    Aus welchen Titeln wurden diese Zuwendungen bedient?

3.    Wofür wurden alle Zuwendungen verwendet (aufgelistet nach Jahren, Förderprogramm, Fördergeber und Summe)?

4.    Wer hat die Zuständigkeit und wer hat die Abwicklung bzw. die Betreuung aller Programme über?

5.    Wie viele aller Vermarktungsprogramme werden in der neuen Förderperiode weitergeführt und in welcher voraussichtlichen Höhe werden sie jeweils bezuschusst (bitte um Anführen aller Programme mit dem vorgesehenen Ausmaß der Förderung)?

6.    Wie beurteilt der gewerbliche Viehhandel die Qualitätsprogramme?

7.    Wie viele Landwirte haben an den einzelnen Qualitätsmaßnahmen in den letzten 5 Jahren teilgenommen (aufgelistet nach Maßnahme und Jahren)?

 

8.    Welche neuen Rindfleischvermarktungsprogramme sind für die kommenden Jahre geplant und mit welchem Budget?

9.    Mit welchen Kriterien können diese Programme bei den Auswahlverfahren bestehen, damit sie die jeweilige Fördermaßnahme bekommen?

10. Wer ist dazu berechtigt, solche Vermarktungsprogramme zu gestalten und einzureichen?

 

11. Wie, vom wem und wie oft wird überprüft, ob Fleisch aus Qualitäts-programmen nicht zu „Dumping“-Preisen im Handel verkauft wird?

12. Welche Handelsketten (Spar; Rewe; Hofer; usw.) haben auch im Rahmen der Absatzförderung Zuwendungen erhalten (aufgelistet nach Jahren, Programm und Summen)?

13. Welche Maßnahmen sind mit den „sonstigen Maßnahmen M133 – Informations- und Absatzförderung für Lebensmittelqualitätsregelungen durch Erzeugergemeinschaften“ im Detail gemeint?

 

14.  In welcher Form und mit welchen Projekten wurden diese Maßnahmen durch die ARGE Rind erfüllt?

 

15. Mittlerweile liegt für die Periode 2015 – 2020 das genehmigte Programm zur Ländlichen Entwicklung vor. Welche Förderprojekte hat die ARGE Rind bis dato eingereicht mit welchen Inhalten?

 

16. Die ARGE Rind hat im Jahr 2014 laut Anfragebeantwortung des Landwirtschaftsministeriums zu 2336/AB in Summe 1.174.084 Euro an Zuwendungen im Rahmen der „Nationalen Sonderrichtlinie – Maßnahme 4 und Maßnahme 10“ sowie aus LE-sonstige Maßnahmen M133 von EU, Bund und Land erhalten. Wie viel Geld aus diesen Mitteln verblieb direkt in der ARGE Rind für die Verwaltung, wie viel wurde davon für Medienkampagnen (Inserate, usw.) aufgewendet und wie viel davon erhielten die an Qualitätsprogrammen teilnehmenden Landwirte?