3891/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Christoph Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend „Tod von Rakhat Alijev in der Justizanstalt Josefstadt“

 

Am Dienstag, den 24. Februar 2015, wurde der ehemalige kasachische Botschafter in Österreich, Rakhat Alijev, tot in seiner Zelle der Sonderkrankenanstalt Z5 in der Justizanstalt Josefstadt aufgefunden. Laut Medienberichten hatten allerdings die Mitarbeiter der Justizwache in der Justizanstalt Josefstadt, nicht einmal einen Schlüssel zu Rakhat Alijevs Einzelzelle der Sonderkrankenanstalt Z5 gehabt. Diese Aussage wurde vom Chef der Vollzugsdirektion, General Peter Prechtl, gemacht, welcher auch überzeugt ist, dass der Tod von Rakhat Alijev ein Selbstmord war.

 

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Entspricht die Aussage des Vollzugsdirektors, General Peter Prechtl, der Wahrheit, dass die Mitarbeiter des Nachtdienstes der Justizanstalt Josefstadt nicht einmal einen Schlüssel zur Einzelzelle (Sonderkrankenanstalt) des zu Tode gekommenen R. Alijev gehabt haben?

2.    Wie ist diese Aussage von General Prechtl zu werten, wenn man davon ausgehen kann, dass ein akuter Notfall auftreten hätte können oder auch ein Feuer in der Einzelzelle (Sonderkrankenanstalt) von R. Alijev ausbrechen hätte können?

3.    Hat der Nachtdienst der Justizanstalt Josefstadt generell keine Schlüssel für Zellen und Einzelzellen zur Verfügung, oder ist dies auf die Sonderkrankenanstalt beschränkt?

4.    Wie ist die generelle Handhabe bei akuten Notfällen (Feuer, Herzinfarkt usw.) in der Justizanstalt Josefstadt, wenn der Nachtdienst keine Schlüssel zu den Zellen oder den Zellen der Sonderkrankenastalt besitzen bzw. haben?

5.    Welche Personen (Mitarbeiter der Justizwache, Krankenschwester und Ärzte, usw.) haben Schlüssel zu den Zellen und den Zellen der Sonderkrankenanstalt in der Justizanstalt Josefstadt?

6.    Können Sie derzeit ausschließen, dass eine oder mehrere bis dato unbekannte Person(en) die Zelle in der Sonderkrankenanstalt der Justizanstalt Josefstadt während des Nachtdienstes vom 23.02.2015 auf 24.02.2015 betreten hat oder haben?

7.    Wird der Nachtdienst in der Justizanstalt Josefstadt von der Justizwache organisiert, oder wird für diese Aufgabe eventuell ein privater Dienstleister beauftragt?

8.    Welche Wahrnehmungen konnten die Mitarbeiter der Justizwache bei der Nachtkontrolle konkret machen?

9.    Wie oft werden Nachtkontrollen in der Justizanstalt Josefstadt durchgeführt und welche Bereiche werden hier Kontrolliert?