3896/J XXV. GP

Eingelangt am 26.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeiterkammerfinanzen (Folgeanfrage zu 3383/J)

 

Die Anfragebeantwortung zur Anfrage 3383/J über die Arbeiterkammerfinanzierung blieb, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl von Ruhestandsbezügeempfänger_innen in Bezug auf die Höhe ihrer Sonderpensionen, Antworten schuldig. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bezieht sich in der Entschlagung der Antwort auf § 91 Arbeiterkammergesetz wie folgt: "Daten über einzelne Ruhegeldbezüge sind gemäß § 91 AKG jedenfalls nicht Gegenstand der Aufsicht. Diese Daten sind auch den Rechnungsabschlüssen der Arbeiterkammern nicht zu entnehmen. Daher liegen diese Daten dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auch weder vor noch können diese im Rahmen der Aufsicht beschafft werden."

Diese einzelnen Ruhegeldbezüge gehören anscheinend nicht zur Aufsicht des Bundesministeriums. § 91 Abs. 2 Z 4 Arbeiterkammergesetz zählt allerdings verschiedene einschlägige Richtlinien zu jenen Materien, die sehr wohl der Ausübung der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Soziales unterliegen. Solche Richtlinien umfassen z.B. Pensionszusagen für Angestellte der Arbeiterkammer und Entgeltregelungen (gem. § 77 Abs. 6). Wenn kein Kollektivvertrag gilt, unterliegen auch die Richtlinien für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Aufsicht des Bundesministeriums (gem. § 78 Abs. 2). Zusätzlich bedürfen Verträge zwischen der Arbeiterkammer und ihren Funktionär_innen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (gem. § 75 Abs. 4). Es unterliegen also die Richtlinien für Vergütungen einschließlich Pensionsregelungen der Aufsicht. Laut Gesetz (§ 91 Abs 1 AKG) ist auch die Einhaltung der nach diesem Gesetz ergangenen Richtlinien (z.B. auch Richtlinien hinsichtlich Pensionsregelungen) Teil der vom BMASK auszuübenden Aufsicht. Aufgrund dieser rechtlichen Grundlage muss es möglich sein, Auskunft über allgemeine Pensions- und Ruhestandsbezugszusagen - als Teil von Verträgen zwischen Arbeiterkammern und ihren Arbeitnehmer_innen sowie Funktionär_innen - zu geben.

Die Anfrage 3383/J hat bereits die Entwicklung der Rückstellungen für Pensionszusagen aufgezeigt, aber auch die generellen Personalausgaben und die Entwicklung des Personalstandes. Im Sinne der Transparenz ist es nicht zu erklären, weshalb aus Zwangsbeiträgen finanzierte Kammern ihre konkreten Ausgaben für Gehälter, (Ruhestands-, Versorgungs-)Bezüge und (Sonder-)Pensionszusagen, aber auch andere Ausgaben, nicht veröffentlichen sollten. Die Beitragszahler_innen, die sich ihrer Zahlungspflicht nicht entziehen können, haben ein Recht auf Information über die Verwendung ihrer Gelder.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch sind die durchschnittlichen Gehälter von Angestellten der Arbeiterkammer teilzeitbereinigt? (einzeln für alle Landeskammern, jährlich seit 2004)

2.    Wie hoch waren die einzelnen Entgelte für Funktionäre der Arbeiterkammer? (Jahressummen, einzeln für alle Landeskammern, jährlich seit 2004, für verschieden Funktionen)

3.    Wie hoch ist die durchschnittliche Zusatzpension der in Pension befindlichen Angestellten der Arbeiterkammern, soweit diese Zusatzpension aus der Tätigkeit für die AK resultiert? (Jahressummen, einzeln für alle Landeskammern, jährlich seit 2004)

4.    Wie hoch waren Zusatzpensionen für Funktionär_innen der Arbeiterkammer? (Jahressummen, einzeln für alle Landeskammern, jährlich seit 2004, für verschiedene Funktionen)

5.    Wie viele aktive Angestellte der Arbeiterkammer haben Anspruch auf eine leistungsorientierte Pensionskassenpension? (einzeln für alle Landeskammern)

6.    Wie viele aktive Funktionär_innen der Arbeiterkammer haben Anspruch auf eine leistungsorientierte Pensionskassenpension? (einzeln für alle Landes- und die Bundesarbeiterkammer)

7.    Wie viele aktive Angestellte der Arbeiterkammer haben Anspruch auf eine beitragsorientierte Pensionskassenpension? (einzeln für alle Landeskammern)

8.    Wie viele aktive Funktionär_innen der Arbeiterkammer haben Anspruch auf eine beitragsorientierte Pensionskassenpension? (einzeln für alle Landes- und die Bundesarbeiterkammer)

9.    Gibt es eine Stichtagsregelung, ab der eine Beitragsorientierung gilt? Wie sieht diese Stichtagsregelung aus?

10. Was wird in den Richtlinien gem. § 77 Abs. 6 Arbeiterkammergesetz konkret in Bezug auf Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Pensionen oder dgl. geregelt?

11. Können diese Richtlinien veröffentlicht werden? Wenn ja, bitten wir um die Übermittlung dieser Richtlinien.

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Sofern es konkrete Änderungen der Richtlinien gab: Welche Richtlinien kommen für einzelne/mehrere/alle aktuell aktiven Arbeitnehmer_innen zur Anwendung?

14. Was wird in den Richtlinien gem. § 79 Abs. 2 Arbeiterkammergesetz konkret in Bezug auf Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Pensionen oder dgl. geregelt?

15. Können diese veröffentlicht werden? Wenn ja, bitten wir um die Übermittlung der Richtlinien.

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Sofern es konkrete Änderungen der Richtlinien gab: Welche Richtlinien kommen für einzelne/mehrere/alle aktuell aktiven Arbeitnehmer_innen zur Anwendung?

18. Was wird in der Funktionsgebührenverordnung gem. § 73 Abs. 1 Arbeiterkammergesetz konkret in Bezug auf Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Pensionen oder dgl. geregelt?

19. Kann diese veröffentlicht werden? Wenn ja, bitten wir um die Übermittlung der Verordnung.

20. Wenn nein, warum nicht?

21. Sofern es konkrete Änderungen der Verordnung gab: Wie sind diese für aktuell im Amt befindliche Funktionsträger_innen anzuwenden? Welche früheren Regelungen in der Verordnung kommen für diese zur Anwendung?

22. Wie viele Verträge gem. § 75 Abs. 4 wurden seit 2004 genehmigt?

23. Sind Sie für ein verpflichtendes separates Ausweisen der AK-Umlage auf dem Lohn-/Gehaltszettel?

24. Wenn nein, warum nicht?

25. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Arbeiterkammer für Inserate in Printmedien? (einzeln für alle Landes- und die Bundesarbeiterkammer, seit 2004)

26. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben der Arbeiterkammer für Inserate in Printmedien in einzelnen Printmedien (Auflistung der 10 Printmedien für die die meisten Ausgaben angefallen sind, seit 2004)

27. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Arbeiterkammer für Radio- und Fernsehwerbung? (einzeln für alle Landes- und die Bundesarbeiterkammer, seit 2004)