3897/J XXV. GP

Eingelangt am 26.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend fragliche Verwendung von eingesammelten Geldern an der HLW Biedermannsdorf

BEGRÜNDUNG

 

An der HLW Biedermannsdorf/NÖ wurde seit mehreren Jahren im Rahmen des Unterrichts ein Jahresbericht – genannt „Highlights“ – erstellt. Der Jahresbericht wurde zunächst kostenlos an die SchülerInnen verteilt; dies war möglich, weil der Elternverein sich bereit erklärt hatte, jene Kosten zu übernehmen, die nicht durch Werbeinserate abgedeckt werden konnten. Gemeinsam mit den SchülerInnen, die für den Jahresbericht verantwortlich waren, wurde vereinbart, dass ab dem Schuljahr 2011/12 jede/r SchülerIn und jede/r LehrerIn für einen Jahresbericht € 1,50, später € 2,00, bezahlen sollte. Nachdem von der HLW Biedermannsdorf aber bereits jährlich ein Qualitätssicherungsbeitrag von den SchülerInnen eingehoben wird, war auch Teil der Vereinbarung, dass die so erzielten Einnahmen nicht der Schulverwaltung, sondern der Kinderkrebshilfe zukommen sollten (siehe Anlage).

Eine solche Zuweisung an die Kinderkrebshilfe ist nach der Abrechnung des Jahresberichts für das Schuljahr 2011/12 erfolgt. In den weiteren beiden Jahren wurden die Gelder zwar auch unter diesem Titel von den SchülerInnen eingesammelt und der Schulleitung/Rechnungsführung übergeben; der Ertrag scheint  jedoch bei der Kinderkrebshilfe nicht eingelangt zu sein. Einige SchülerInnen wandten sich an Lehrkräfte, die allerdings auch über keinerlei Informationen verfügten.

Diese Verfahrensweise wurde im Rahmen einer Konferenz im Herbst 2014 zur Sprache gebracht. Die Schulleitung soll ausweichend geantwortet und über den Verbleib der eingehobenen Gelder keine Auskunft erteilt haben. Dies wurde auch in einigen uns vorliegenden Schriftstücken sehr kritisch kommentiert.

Uns wurde auch mitgeteilt, es sei an dieser Schule Praxis, dass Gelder, die von LehrerInnen oder SchülerInnen eingesammelt werden, der Rechnungsführung bar zu übergeben seien. Dabei handelt es sich regelmäßig um erhebliche Beträge (z.B. um Kochgelder, die im Rahmen des fachpraktischen Unterrichts von den SchülerInnen monatlich eingehoben werden). Die Praxis von Barzahlungen ist jedoch wegen der bestehenden Manipulationsgefahr zu hinterfragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Was ist mit den an der HLW Biedermannsdorf für den Jahresbericht eingesammelten und der Kinderkrebshilfe zweckgewidmeten Geldern passiert?

2)    Welche allgemein gültigen Regelungen für Schulen gibt es über die Verwendung von eingesammelten Geldern?

3)    Gibt es über den Ein- und Ausgang von Bargeldern an der HLW Biedermannsdorf eine ordnungsgemäße Buchführung?

4)    Welche allgemein gültigen Regelungen für Schulen gibt es, wie die Gebarung von eingesammelten Geldern zu erfolgen hat?

5)    Ist die geschilderte Praxis – insbesondere des Bargeldverkehrs – dem zuständigen Landesschulrat bekannt?