3928/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Abschnitt „Soziales Entscheiden“ in den künftigen medizinischen Aufnahmetests

 

 

Anfang Juli finden an den drei Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck wieder die bundesweit einheitlichen Aufnahmetests statt, wobei zwischen „MedAT-H“ für angehende Humanmediziner und „MedAT-Z“ für Zahnmedizin-Interessierte unterschieden wird. Heuer sollen die Tests nicht nur verkürzt werden, weil eine Evaluierung der Universitäten ergeben habe, dass dies ohne Qualitätseinbußen möglich sei, es soll auch ein neuer Abschnitt „Soziales Entscheiden“ in die Tests eingefügt werden. Ziel sei es, abzufragen, „wie in sozialen Situationen Entscheidungen getroffen und welche Überlegungen für die Entscheidungsfindung angestellt werden“.

 

Statt für eine nachhaltige und faire Studienplatzfinanzierung zu sorgen und zu verhindern, dass heimischen Studierenden aus dem Zustrom ausländischer Studierender Nachteile erwachsen, sorgen immer fragwürdigere Zugangsbeschränkungen und Aufnahmetests für Unmut. Und statt das Risiko einer fatalen Fehlauslese, die mit solchen Test stets verbunden ist, wenigstens dadurch zu minimieren, dass objektiv beurteilbare „hard facts“ abgefragt werden, konzentriert man sich auf nur subjektiv einschätzbare „soft skills“. Was nach Auslotung sozialer Kompetenz – also einer durchaus wichtigen Eigenschaft für die Ausübung des Arztberufes – klingt, droht zu einem schwammigen, schwer nachvollziehbaren Auslesekriterium zu werden.

 

Immer mehr mit ihrer Arbeitsplatzsituation unzufriedene Ärzte tragen sich mit dem Gedanken, in das benachbarte Ausland – etwa in die Schweiz – auszuwandern, wo sie wesentlich attraktivere Rahmenbedingungen vorfinden. Damit wird das Problem des Ärztemangels in Österreich weiter angeheizt. Umso wichtiger wäre es daher, die am Arztberuf Interessierten durch klar einschätzbare Aufnahmekriterien für das Studium zu gewinnen und nicht durch immer neue Unwägbarkeiten zu verunsichern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Motive und Intentionen liegen der Aufnahme des Abschnitts „Soziales Entscheiden“ in die medizinischen Aufnahmetests zugrunde?

 

2.    Welche Eigenschaften oder Fertigkeiten werden im Abschnitt „Soziales Entscheiden“ in den medizinischen Aufnahmetests konkret abgefragt?

 

3.    Nach welchen Kriterien wird der Fragenkatalog „Soziales Entscheiden“ erstellt?

 

4.    Wie kann sichergestellt werden, dass es infolge mangelnder Objektivierbarkeit der Antworten nicht zu einer fatalen Fehlauslese kommt – mit irreversiblen Folgen für die berufliche Zukunft der Testpersonen?

 

5.    Welche Personen erstellen den Fragenkatalog „Soziales Entscheiden“?

 

6.    Welche fachliche Expertise liegt diesen Personen zugrunde?