3930/J XXV. GP
Eingelangt am 27.02.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend laufende Verfahren im Zusammenhang mit der Schaumweinsteuer
Mit 1. März 2014 wurde in Österreich nach Jahren wieder die Schaumweinsteuer eingeführt. Die Einnahmen aus der Schaumweinsteuer lagen aber weit unter den Erwartungen und dem Ansatz im Bundesvoranschlag. Waren die Einnahmen für 2014 mit 22 Millionen Euro veranschlagt, so lagen die (voraussichtlichen) Einnahmen nur bei rund 8,3 Millionen Euro.
Laut Angaben des Finanzministers gibt es derzeit eine große Zahl von Verfahren, wo es unklar ist, ob Unternehmen bzw. Produkte schaumweinsteuerpflichtig sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Aufgrund welcher Annahmen wurden die Einnahmen der Schaumweinsteuer für das Jahr 2014 bzw. 2015 berechnet?
2. Wie viele Unternehmen hätten nach diesen Schätzungen schaumweinsteuer-pflichtige Produkte produziert?
3. Wie viele Steuerpflichtige unterliegen derzeit dem Schaumweinsteuergesetz?
4. Wie viele Verfahren zur Schaumweinsteuerpflicht sind derzeit anhängig?
5. Welches Abgabenvolumen ist dabei strittig?
6. Wer hat diese Verfahren eingeleitet?
7. Wie lange werden diese Verfahren im Schnitt jeweils dauern?
8. Wie hoch werden die Kosten für diese Verfahren sein?
9. Aus welchen Gründen wurden diese Verfahren eingeleitet?
10. Sind seitens des BMF bei der Schaumweinsteuer Änderungen geplant?
11. Wenn ja, welche?
12. Wann werden Sie die Schaumweinsteuer wieder abschaffen?