3935/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend der Anwendung des Verbotsgesetzes und § 283 StGB (Verhetzung) im Jahr 2014

BEGRÜNDUNG

 

Rechtsextreme und rassistisch motivierte Tathandlungen befinden sich in Österreich auf hohem Niveau und hatten in den letzten Jahren eine steigende Tendenz.

Letztendlich stellt sich aber die Frage, wie mit den Anzeigen aufgrund des Verdachts der Begehung von Straftaten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) bei der Justiz weiter verfahren wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung

einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB

(Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Staatsanwaltschaften - hat es

im Jahr 2014 gegeben?

2)    Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit

dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-

Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) – aufgegliedert nach den

einzelnen Tatbeständen und Staatsanwaltschaften - hat es im Jahr 2014

gegeben?

3)    Wie viele Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung

einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB

(Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Straftatbeständen und

Staatsanwaltschaften - wurden im Jahr 2014 abgebrochen bzw. ausgeschieden?

4)    Wie viele Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung

einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB

(Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und

Staatsanwaltschaften - wurden im Jahr 2014 durch die Staatsanwaltschaft

eingestellt?

5)    In wie vielen Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB

(Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und

Staatsanwaltschaften - wurden im Jahr 2014 diversionsrechtliche Bestimmungen

angewandt?

6)    Welche diversionsrechtlichen Bestimmungen waren das?

7)    Wie viele Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB

(Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und

Staatsanwaltschaften - wurden im Jahr 2014 durch die Staatsanwaltschaft

angeklagt?

8)    Wie viele Strafverfahren endeten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Landesgerichtssprengel - im Jahr 2014 mit einem Freispruch?

9)    Wie viele Strafverfahren endeten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Landesgerichtssprengel - im Jahr 2014 mit einer Verurteilung?

10)  Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

11)  Zur Verurteilung nach welchen anderen strafrechtlichen Tatbeständen ist es im Zusammenhang mit Verurteilungen nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) im Jahr 2014 gekommen?

12)  Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 und § 283 StGB (Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Landesgerichtssprengel- waren mit Stand 31.12.2014 offen?

13)  Wie viele dieser Verfahren sind gegliedert nach dem Verfahrensstand - Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren, neuerliche Verhandlung durch erfolgte Zurückverweisung an die 1. Instanz - jeweils schon länger als ein, bzw. zwei, bzw. drei Jahre oder länger gerichtsanhängig?

14)  Wie viele Personen befinden sich zum Stichtag 31.12.2014 wegen eines Delikts nach dem Verbotsgesetz in einer österreichischen Justizanstalt in Haft?