3938/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin in für Gesundheit

betreffendEinsparungen Gesundheitskosten durch Abrechnungsmöglichkeit für Wahl-Psychologen mit den österreichischen Sozialversicherungen“

 

Die Anforderungen an die Menschen werden nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Umfeld immer höher. Die „Burn-out“-Rate ist seit Jahren im Steigen, das Gleiche gilt für zahlreiche andere psychiatrische und psychologische Krankheitsbilder nach privaten oder beruflichen Krisensituationen. Hier leisten Psychotherapeuten, welche sämtliche ihrer Leistungen/Therapien abrechnen können, wichtige Arbeit. Gleichzeitig ist der Zugang für Betroffene zu professioneller Hilfe durch Klinische- und Gesundheitspsychologen -vor allem auch und gerade wegen der Nichtabrechenbarkeit der Erstberatungs- und Erstbehandlungskosten- nur für eine sehr eingeschränkte Bevölkerungsgruppe möglich.

Wirksame Abhilfe könnte geschaffen werden, indem die Kosten für ein Erstkontingent an zum Beispiel zehn psychologischen Beratungs- und Behandlungsstunden von den Krankenversicherungen auf Antrag refundiert werden. Dies kann auch als Vorsorge gesehen werden, da somit Erstens: ein deutlich niederschwelliges Angebot für Betroffene geschaffen wird und Zweitens: sich erfahrungsgemäß die wenigsten psychologischen Behandlungen über mehr als 10 Beratungs-/Therapiestunden  erstrecken.

Insgesamt wäre das gut investiertes Geld, denn die Folgekosten nicht rechtzeitig behandelter Fälle (Krankenstände, Medikamente, langwierige Behandlungen, Kuraufenthalte, …) sind mit Sicherheit um ein Vielfaches höher und könnten mit einem finanzierten Zugang zu zeitgerechter, professioneller Ersthilfe hintan gehalten werden. Hier ist der Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) schon mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in Verhandlungen, allerdings bisher ohne konkretes Ergebnis.

Gerade im Hinblick auf den bestmöglichen Erhalt der Volksgesundheit einerseits, und den ressourcenschonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln andererseits, sollte hier möglichst umgehend eine vernünftige Lösung des Problems gefunden werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage

 

1)     Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand zwischen den beteiligten Parteien im Bund, bzw. in den Bundesländern betreffend eine Refundierung der Erstkosten bei psychologischer Beratung / Behandlung und wann ist mit einer -alle Seiten zufriedenstellenden- Erledigung zu rechnen?

 

2)     Wie wird die Ungleichbehandlung von Klinischen- und Gesundheitspsychologen gegenüber Psychotherapeuten bei der Kostenübernahme begründet?