3971/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Fluggastrechte in der EU

 

Bericht: EU-Staaten wollen Fluggastrechte beschneiden

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wollen einem Zeitungsbericht zufolge die Fluggastrechte in der EU spürbar beschneiden.

Laut einem Kompromisspapier der lettischen EU-Ratspräsidentschaft sollen Passagiere bei Flügen innerhalb der EU künftig erst ab einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro haben. Das berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf das ihr vorliegende Papier.

Für alle anderen Flüge sind demnach bei Entfernungen von 1.500 bis 3.500 Kilometern erst nach neun Stunden eine Entschädigung von 400 Euro und bei Flügen von mehr als 3.500 Kilometern erst nach zwölf Stunden eine Entschädigung von 600 Euro vorgesehen. Bisher haben Fluggäste ab einer Wartezeit von drei Stunden je nach Entfernung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.

Erfolgreiches Lobbying?

Die Fluggesellschaften koste das jährlich Milliarden, schrieb die Zeitung weiter. Deshalb strebten sie eine Beschneidung der Fluggastrechte an und seien damit in Brüssel auf offene Ohren gestoßen. Schon vor zwei Jahren habe die EU-Kommission eine Neufassung der Regeln und längere zumutbare Wartezeiten vorgeschlagen.

Nun aber wollten die EU-Mitgliedsstaaten darüber noch einmal deutlich hinausgehen: Sie wollten nicht nur bei den zumutbaren Wartezeiten weiter gehen als die Kommission, sondern den Fluggesellschaften auch mehr Ausnahmen zugestehen. (Bericht ORF on, 19.02.2015)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

1.    Kennen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister dieses „lettische Kompromisspapier“?

2.    War Ihr Ministerium in die Ausarbeitung dieses „lettischen Kompromisspapier“ eingebunden?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie interpretieren Sie die neue Staffelung der Entschädigungszahlungen zu Lasten der Fluggäste?

5.    Was werden Sie gegen die Beschneidung der Fluggastrechte unternehmen?