4011/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Niko Alm, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

 

betreffend HEAT-Anfrage zur Datenschutzbehörde

 

 

Die Datenschutzbehörde ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zuständig. Damit hat sie eine elementar wichtige Funktion im Grundrechteschutz der Bürgerinnen und Bürger inne. Diese kann sie aber nur im erforderlichen Maße erfüllen, wenn sie dementsprechend personell und finanziell ausgestattet ist.

Diese Anfrage ist in Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) entstanden. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung adressiert AKVorrat die Abschaffung der übrigen Massenüberwachungsgesetze in Österreich. Mit dem Projekt „Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen“ (kurz: HEAT) wird ein annähernd vollständiges Bild der Überwachungsgesetzgebung und –technik in Österreich gezeichnet. Das Ziel ist eine verhältnismäßige und faktenbasierte Sicherheitspolitik. Aktuelle Informationen zum Projekt auf https://akvorrat.at/heat

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

 

1.    Ist die Datenschutzbehörde quantitativ und qualitativ in ausreichendem Maße zur Erfüllung der ihr gesetzlich aufgetragenen Aufgaben ausgestattet?

a.    Wenn ja, woran machen Sie das konkret fest?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

2.    Ist eine Aufstockung der finanziellen Mittel der Behörde geplant?

a.    Wenn ja, für wann und in welcher Höhe?

3.    Ist eine personelle Aufstockung der Behörde geplant?

a.    Wenn ja, für wann und in welcher Höhe?