4025/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alm, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend HEAT-Anfrage zu API („Advance Passenger Information System”)

 

Die Richtlinie 2004/82/EG regelt die Weitergabe von Passagierinformationen („Advance Passenger Information System”, APIS). Diese wurde in Österreich mit §111 des Fremdenpolizeigesetzes umgesetzt.

Diese Anfrage ist in Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) entstanden. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung adressiert AKVorrat die Abschaffung der übrigen Massenüberwachungsgesetze in Österreich. Mit dem Projekt „Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen“ (kurz: HEAT) wird ein annähernd vollständiges Bild der Überwachungsgesetzgebung und –technik in Österreich gezeichnet. Das Ziel ist eine verhältnismäßige und faktenbasierte Sicherheitspolitik. Aktuelle Informationen zum Projekt auf https://akvorrat.at/heat

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

 

1.    Wie viele Anfragen gab es in den Jahren 2009 bis 2014 nach Paragraph §111 FPG? (Bitte um Aufschlüsselung auf Jahre)

2.    Bei wie vielen Personen führte diese Abfrage zu einer erweiterten Kontrolle bei der Einreise nach Österreich?

3.    Welcher Nationalität gehörten diese jeweils Personen an?(Bitte um Aufschlüsselung auf Jahre)

4.    Wie viele dieser Anfragen wurden im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens gestellt?


5.    Wie lange werden die Daten nach einer Abfrage durch §111 FPG gespeichert?

6.    Gibt es einen (teil-)automatisierten Abgleich der Daten, die durch §111 FPG übermittelt wurden mit anderen Datenbanken (z. B. dem Europol Focal Point Travellers oder dem Schengen Informationssystem (SIS, SIS II)?

7.    Gibt es für die Abfrage von erweiterten Passagierdaten eine technische Schnittstelle?

a.    Wenn ja, wie ist diese Schnittstelle definiert?

8.    Werden PNR-Daten von österreichischen Fluglinien, Reiseveranstaltern oder anderen Anbietern in diesem Bereich an Behörden von Drittstaaten übermittelt?

a.    Wenn ja, erfolgt diese Übermittlung auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung?

                                  i.    Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt diese Übermittlung?

                                ii.    Wenn nein, welche andere Rechtsgrundlage besteht für diese Datenübermittlung?

b.    Wenn ja, welche Rechtsschutzmechanismen stehen in diesen Fällen den Betroffenen zu Verfügung?