4028/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend HEAT-Anfrage zu Reisepässen

 

 

Seit Einführung der Reisepässe mit Chip in Österreich werden die Gesichtsbilder (seit 2006) und Fingerabdrücke (als Bilddaten, seit 2009) der Passinhaber einerseits in elektronischer Form im Pass und andererseits in einer Datenanwendung gespeichert (z. B. zum Zwecke der Reisepass-Ausstellung). Hierbei handelt es sich um sensible Daten, die eine eindeutige Identifikation einer Person ermöglichen und daher vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch und Modifikation bestmöglich geschützt werden müssen.

Diese Anfrage ist in Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) entstanden. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung adressiert AKVorrat die Abschaffung der übrigen Massenüberwachungsgesetze in Österreich. Mit dem Projekt „Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen“ (kurz: HEAT) wird ein annähernd vollständiges Bild der Überwachungsgesetzgebung und –technik in Österreich gezeichnet. Das Ziel ist eine verhältnismäßige und faktenbasierte Sicherheitspolitik. Aktuelle Informationen zum Projekt auf https://akvorrat.at/heat

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

 

1.    Unter welche(n) Bezeichnungen bzw. Nummern sind die Datenanwendungen im Verzeichnis der Informationsverbundsysteme (https://dvr.dsb.gv.at/at.gv.bka.dvr. public/IVSRecherche.aspx) zu finden?

2.    Wann erfolgte die Registrierung dieser Datenanwendungen?

3.    Wann erfolgte die Aufnahme des Betriebs?

4.    Wird die Sicherheit der Anwendung überprüft?

a.    Wenn ja, durch wen, wie genau und in welchen Abständen?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

5.    Wie viele gefälschte Dokumente wurden seit der Einführung aufgrund der gespeicherten Fingerabdrücke erkannt?

6.    Wie viele dieser Dokumente hätten ohne die gespeicherte Fingerabdrücke nicht erkannt werden können?

7.    Wie viele Betrugsversuche (z. B. fremde Person benutzt echten Reisepass einer anderen Person) wurden seit der Einführung aufgrund der gespeicherten Fingerabdrücke erkannt?

8.    Wie viele dieser Dokumente hätten ohne die gespeicherte Fingerabdrücke nicht erkannt werden können?

9.    Mit welchen anderen Datenbanken werden die Daten des Antragstellers eines Reisepasses abgeglichen, ausgetauscht oder verknüpft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Art und ob dies automatisch oder manuell geschieht)

10. Werden dabei insbesondere Gesichtsbilder oder Fingerabdrücke verglichen?

11. Wie lange werden die Gesichtsbilder in der Datenbank gespeichert?

12. Wie lange werden die Fingerabdruckbilder in der Datenbank gespeichert?

13. Wie wird sichergestellt, dass bei der Aufnahme der Fingerabdrücke keine „gefälschten“ Fingerabdrücke präsentiert werden?

14. Werden die Fingerabdrücke nach der Aufnahme bis zur Speicherung im Reisepass gegen Modifikationen gesichert?

a.    Wenn ja, wie genau?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

15. Hat der Reisepassinhaber eine Möglichkeit, die Korrektheit der im Reisepass gespeicherten Fingerabdrücke zu überprüfen?

a.    Wenn ja, wie genau?

b.    Wenn nein, wieso nicht?