4029/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend HEAT-Anfrage zum Rechtsschutzbeauftragten

 

Gemäß § 91a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ist „zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden [...] beim Bundesminister für Inneres ein Rechtsschutzbeauftragter mit zwei Stellvertretern eingerichtet, die bei der Besorgung der ihnen nach dem Sicherheitspolizeigesetz zukommenden Aufgaben unabhängig und weisungsfrei sind und der Amtsverschwiegenheit unterliegen.“ Diese Einrichtung ist wichtig, um eine unabhängige Kontrollinstanz zu haben.

Diese Anfrage ist in Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) entstanden. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung adressiert AKVorrat die Abschaffung der übrigen Massenüberwachungsgesetze in Österreich. Mit dem Projekt „Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen“ (kurz: HEAT) wird ein annähernd vollständiges Bild der Überwachungsgesetzgebung und –technik in Österreich gezeichnet. Das Ziel ist eine verhältnismäßige und faktenbasierte Sicherheitspolitik. Aktuelle Informationen zum Projekt auf https://akvorrat.at/heat

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1.    Wie stellt der Rechtsschutzbeauftragte konkret fest, wie gut es um die Meldedisziplin in den Dienststellen bestellt ist?

2.    Kann der Rechtsschutzbeauftragte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ausreichend große Stichproben aktiv erheben, um zumindest Rückschlüsse auf die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten („Meldedisziplin“, §91c SPG, §147 StPO und §22 Abs. 8. MBG) zu ziehen?

3.    Wie viele derartige aktive Stichproben wurden durch den Rechtschutzbeauftragten in den Jahren 2009 bis 2014 durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung auf Jahre.)

4.    Gibt es bekannte Fälle einer unterlassenen Meldung an den Rechtsschutzbeauftragten, welche zu einem Verfahren und allenfalls einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauch (§302 StGB) oder einem Disziplinarverfahren geführt haben?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen kam es dazu in den Jahren 2009 bis 2014? (Bitte um Aufschlüsselung auf Jahre)