4030/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend HEAT-Anfrage zum Rechtsschutzbeauftragten

 

Die/der Rechtsschutzbeauftragte wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt. Die/der Rechtsschutzbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig, an keine Weisungen gebunden und unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Diese Einrichtung ist wichtig, um eine unabhängige Kontrollinstanz zu haben.

Diese Anfrage ist in Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) entstanden. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung adressiert AKVorrat die Abschaffung der übrigen Massenüberwachungsgesetze in Österreich. Mit dem Projekt „Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen“ (kurz: HEAT) wird ein annähernd vollständiges Bild der Überwachungsgesetzgebung und –technik in Österreich gezeichnet. Das Ziel ist eine verhältnismäßige und faktenbasierte Sicherheitspolitik. Aktuelle Informationen zum Projekt auf https://akvorrat.at/heat

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1.    Wie stellt der Rechtsschutzbeauftragte konkret fest, wie gut es um die Meldedisziplin in den Dienststellen bestellt ist?

2.    Kann der Rechtsschutzbeauftragte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ausreichend große Stichproben aktiv erheben, um zumindest Rückschlüsse auf die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten („Meldedisziplin“, §91c SPG, §147 StPO und §22 Abs. 8. MBG) zu ziehen?

3.    Wie viele derartige aktive Stichproben wurden durch den Rechtschutzbeauftragten in den Jahren 2009 bis 2014 durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung auf Jahre.)

4.    Gibt es bekannte Fälle einer unterlassenen Meldung an den Rechtsschutzbeauftragten, welche zu einem Verfahren und allenfalls einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauch (§302 StGB) oder einem Disziplinarverfahren geführt haben?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen kam es dazu in den Jahren 2009 bis 2014? (Bitte um Aufschlüsselung auf Jahre)