4032/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend HEAT-Anfrage zur staatsanwaltlichen Ermittlung bzgl. der NSA-Affäre



Die Staatsanwaltschaft Wien hat im November 2013 mit einer strafrechtlichen Aufarbeitung der NSA-Affäre in Österreich begonnen. Allerdings wurde diese, wie Medienberichten zu entnehmen war (vgl. http://derstandard.at/2000001627044/Staats-anwaltschaft-bricht-Ermittlungen-zur-NSA-Affaere-ab, Artikel vom 28.05.2014), nach ca. 6 Monaten eingestellt. Kurze Zeit vorher soll allerdings noch ein Vorhabensbericht an das Justizministerium übermittelt worden sein.

Diese Anfrage ist in Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) entstanden. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung adressiert AKVorrat die Abschaffung der übrigen Massenüberwachungsgesetze in Österreich. Mit dem Projekt „Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen“ (kurz: HEAT) wird ein annähernd vollständiges Bild der Überwachungsgesetzgebung und –technik in Österreich gezeichnet. Das Ziel ist eine verhältnismäßige und faktenbasierte Sicherheitspolitik. Aktuelle Informationen zum Projekt auf https://akvorrat.at/heat

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1.    Was stand in dem Vorhabensbericht?

2.    Wie genau war die Reaktion des Bundesministers für Justiz auf den Vorhabensbericht?

3.    Führte seine Antwort zum (vorläufigen) Ende der Ermittlungen im letzten Jahr?

4.    Wurden die Ermittlungen zwischenzeitlich wieder aufgenommen?

a.    Wenn ja, seit wann und mit welchem (Zwischen-)Ergebnis?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

5.    Hat die Staatsanwaltschaft Wien Gespräche mit dem deutschen Generalbundesanwalt zu dessen Ermittlungen geführt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?