4068/J XXV. GP
Eingelangt am 06.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten KO Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Dolmetscherkosten 2014
Im Jahr 2008 betrugen die gesamten Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres, welche nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet wurden, € 15.089.590,67, wobei der Großteil auf den Bereich der Sicherheitsexekutive entfällt.
Im Jahr 2008 betrugen die Dolmetschkosten in der Erstaufnahmestelle Ost nach
Endabrechnung € 1,511.836,15. In der Betreuungsstelle Ost fielen € 140.- Dolmetschkosten an. Im Jahr 2008 betrugen die Dolmetschkosten in der Erstaufnahmestelle West nach Endabrechnung € 707.957,60.-. In der Betreuungsstelle West fielen keine Dolmetschkosten an.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
im Bereich Asyl- und Fremdenwesen im Jahre 2014?