4073/J XXV. GP

Eingelangt am 06.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Spracherkennung bei Samsung Smart-TVs

 

 

Medienberichten zufolge soll der Elektronik-Konzern Samsung die Nutzer seiner Smart-TVs gewarnt haben, dass das Gerät private Gespräche mithören könne und diese Daten an Drittanbieter weitergegeben werden würden.

Nun gab der Elektronik-Konzern Entwarnung:

Nutzer könnten die Spracherkennung deaktivieren und das Gerät regulär mit der Fernbedienung steuern.

Erst per Knopfdruck auf der Fernbedienung könne die Suchanfrage über Sprachbefehl aktiviert werden, wodurch Tonaufnahmen an Drittanbieter übermittelt werden würden.

Ausdrücklich nur für diesen Fall sei die Warnung in den Nutzungsbedingungen gedacht.

(Quelle:http://www.kleinezeitung.at/s/chronik/international/4658867/Nur-bei-Aktivierung_SamsungFernseher-horen-mit-)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.            Sind Sie über die oben genannte Spracherkennung bei Samsung Smart-TVs informiert?

2.            Sind die Tonaufnahmen und deren Weitergabe an Drittanbieter hinsichtlich des Datenschutzgesetzes rechtskonform?

3.            Sind die Angaben von Samsung hinsichtlich des Datenschutzgesetzes ausreichend, um Konsumenten vor missbräuchlicher Verwendung der Daten zu schützen?

4.            Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die festlegen, welche Daten von Samsung an Drittanbieter weitergegeben werden dürfen?

5.            Wenn ja, welche Rahmenbedingungen gibt es?

6.            Wenn nein, warum nicht?

7.            Werden bzw. wurden seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen eingeleitet, um Konsumenten über die Spracherkennung von Smart-TVs zu informieren?

8.            Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum wurden die Konsumenten darüber informiert?

9.            Wenn nein, warum nicht?