4077/J XXV. GP
Eingelangt am 06.03.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Praktika psychosozialer Berufe in Pflegeeinrichtungen
Jedes Jahr absolvieren Studenten bzw. Schüler ihr Praktikum zum Abschluss oder zur Erweiterung ihrer Ausbildung Praktika in Pflegeeinrichtungen.
Psychosoziale Berufe sind im Allgemeinen die von Sozialpädagogen, Psychologen, Beratungslehrern, Dipl. Pädagogen, Musiktherapeuten, Psychotherapeuten, Pflegekräften, Ergotherapeuten, Soziotherapeuten, und Beschäftigungstherapeuten aller Art.
Da sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren stark verändert hat, und es für junge Menschen immer schwieriger wird von der Ausbildung direkt zu einer Beschäftigung überzugehen, erhoffen sich viele der Praktikanten dadurch einen Einstieg in den Beruf.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. In welchen Bereichen werden Praktikanten psychosozialer Berufe in Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, betreute Wohneinrichtungen etc.) eingesetzt?
2. Gemäß welchem Entlohnungs- oder Gehaltsschema werden Praktikanten psychosozialer Berufe in Pflegeeinrichtungen entlohnt?
3. Gab es im Jahr 2014 Praktikanten psychosozialer Berufe in Pflegeeinrichtungen, welche ihre Arbeit unentgeltlich verrichten mussten?
4. Wenn ja, wie viele?
5. Gibt es hier seitens Ihres Ministeriums Vorschriften zur Entlohnung von Praktikanten psychosozialer Berufe in Pflegeeinrichtungen?
6. Wenn ja, welche Vorschriften gibt es?
7. Wenn nein, warum nicht?