4078/J XXV. GP

Eingelangt am 06.03.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Maßnahmen zur Prävention von psychischen Erkrankungen

 

 

Die Anfang 2013 in Kraft getretene Änderung des Arbeitnehmerschutzgesetzes betreffend die Verpflichtung österreichischer Unternehmen, Maßnahmen zur Prävention von psychischen Erkrankungen vorzunehmen, wird laut einem Bericht

der „Presse“ vom 17.02.2015, nur von 21 Prozent der Unternehmen erfüllt.

Im Jahr 2006 waren in ganz Österreich acht Prozent der Erkrankungen auf psychische Erkrankungen zurückzuführen.

Zur Unterstützung der Umsetzung von Präventivmaßnahmen hat das Arbeitsinspektorat einen Leitfaden veröffentlicht, um eine Vorgehensweise für Unternehmen zu definieren.

Dazu gehören unter anderem eine Evaluierung der Stressfaktoren am Arbeitsplatz, sowie eine nachvollziehbare Befragung der Mitarbeiter des Unternehmens.

Der Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske fordert indes Strafen bei Verstößen in Höhe von bis zu 16.000 Euro.

(Quelle: http://diepresse.com/home/leben/4665416/index.do)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.            Sind Sie als Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die unzureichende Umsetzung der Maßnahmen zur Prävention von psychischen Erkrankungen durch Unternehmen informiert?

2.            Gibt es hier seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen bzw. Interaktionen, um Unternehmen bei der Umsetzung Ihrer Präventivmaßnahmen zu unterstützen?

3.            Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier gesetzt?

4.            Wenn nein, warum nicht?

5.            Werden seitens Ihres Ministeriums Strafen bei einer Nicht-Umsetzung der Präventivmaßnahmen angedacht?

6.            Wenn ja, in welcher Höhe sollen Strafen verhängt werden?

7.            Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt sollen diese Strafen in Kraft treten?

8.            Wird seitens Ihres Ministeriums der Leitfaden des Arbeitsinspektorats unterstützt?

9.            Wenn ja, wie wird dieser unterstützt?

10.         Wenn nein, warum nicht?