4093/J XXV. GP

Eingelangt am 06.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Beratungsstelle Extremismus

BEGRÜNDUNG

 

Am 1.12.2014, 10 Monate nach der Ankündigung des Vorhabens, wurde die Beratungsstelle gegen Extremismus im Bundesministerium für Familie und Jugend eröffnet. Es ist sehr positiv, dass die Beratungsstelle nicht, wie ursprünglich geplant, beim Innenministerium angesiedelt wurde, sondern beim Bundesministerium für Bildung und Frauen. Auch wurde angekündigt, dass ein multiprofessionelles Team für die Beratung im Aufbau ist.

Im Hinblick auf den konkreten Beratungsumfang, die fachlichen Spezialisierungen der BeraterInnen und auch die Zielgruppen gibt es noch offene Fragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welches Ministerium ist fachlich für die Beratungsstelle zuständig?

 

2)    Welches Ministerium trifft die Auswahl der MitarbeiterInnen der Beratungsstelle bzw. ist dienstrechtliche Oberbehörde?

 

3)    Wie viel Personal ist für die Beratungsstelle 2015, wie viel für 2016 vorgesehen?

 

4)    Existierte bereits eine Beratungsstelle beim Bundesministerium für Familie und Jugend, die nun als Beratungsstelle gegen Extremismus umstrukturiert wurde oder wurde die Beratungsstelle gänzlich neu geschaffen? Falls ersteres, welche Beratungsstelle war das und existiert diese als solche weiter? Wie wurde umstrukturiert?


5)    Wie viele Beratungen fanden bis zum 01.03.2014 in der Beratungsstelle (bitte um Aufschlüsselung in telefonische Beratung, Online-Beratung und persönliche Beratung) statt? Wie oft wurden zu Beratende vor Ort aufgesucht bzw. in akuten Krisensituationen betreut?

 

6)    Wie viele der Beratungen betrafen Fragen der rechtsextremen, wie viele islamistische Radikalisierung?

 

7)    Wie viele Fälle wurden aufgrund eines akuten Sicherheitsrisikos bzw. einer Gefährdung an das Bundesministerium für Inneres bzw. den Bundesverfassungsschutz gemeldet?

 

8)    Wer ist die konkrete Zielgruppe der Beratungsstelle (junge Menschen, Erwachsene, Angehörige)?

 

9)    Werden 2015 mehr Ressourcen bzw. MitarbeiterInnen in der Beratungsstelle benötigt bzw. beschäftigt werden?

 

10) Wie viele der Beratungen bis 1.03.2015 betrafen Angehörige, wie viele Freunde, wie viel Radikalisierte selbst? Wie viele waren mit Jugendlichen, wie viele mit Erwachsenen?

 

11) In wie vielen Beratungen ging es um Jugendliche, die sich vermeintlich radikalisieren, in wie vielen um Erwachsene?

 

12) Wie viele Infoveranstaltungen, Workshops und Seminare an Schulen  wurden durch die Beratungsstelle bisher abgehalten und wie lauteten diese? Wie viele sind für 2015 geplant und wo?

 

13) Wie viele Mittel sind für konkrete Beratungsgespräche, wie viele für Infoveranstaltungen, Workshops und Seminare 2015 vorgesehen, wie viele wurden 2014 abgehalten?

 

14) Bei der Eröffnung wurde durch Familienministerin Karmasin angekündigt, dass die Beratungsstelle mit anderen Beratungsstellen „im ganzen Land“ vernetzt würde. Bitte um eine Auflistung all der Beratungsstellen mit denen die Beratungsstelle kooperiert, nach Bundesland, Beratungsschwerpunkt und –falls bereits vorhanden – Anzahl der überwiesenen Beratungsfälle.

 

15) Wie viele MitarbeiterInnen arbeiten derzeit bei der Beratungsstelle und was sind ihre Ausbildungen?

 

16) Sind alle der MitarbeiterInnen auf die Beratung von Jugendlichen spezialisiert, oder gibt es auch MitarbeiterInnen, die in der Beratung von Erwachsenen ausgebildet sind bzw. Erfahrung haben?


17) Welche Sprachen werden in der Beratungsstelle gesprochen?

 

18) Arbeiten in dem Beratungsteam auch ExpertInnen für das Thema Rechtsextremismus bzw. Islamismus? Falls ja, woraus besteht diese Expertise (Ausbildung, Berufserfahrung etc.).

 

19) Falls nein, wie wird die notwendige fachliche Expertise (Kenntnis der Szene und einzelnen Gruppierungen, Risikoeinschätzung etc.) sichergestellt?

 

20) Gibt es spezialisierte Vereine, Organisationen oder ExpertInnen mit denen die Beratungsstelle systematisch zusammenarbeitet (zB Netzwerk für sozialen Zusammenhalt oder UniversitätsprofessorInnen), falls ja welche konkret?

 

21) Gibt es einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Beratungsstellen zu Radikalisierung, wie zB HAYAT oder EXIT in Deutschland? Falls ja, wie sieht dieser aus, falls nein ist dieser geplant?

 

22) Inwiefern und in welchem Ausmaß wird die Beratungsstelle auch Workshops und Infotätigkeiten an Schulen übernehmen, wie werden diese konkret aussehen?

 

23) Sind nachhaltige Schulschwerpunkte wie zB jene von KiGA Berlin Kreuzberg, die jeweils für 1-2 Semester Schulklassen mit politischen Aufklärungsprojekten begleiten,  an österreichischen Schulen angedacht? Falls ja, wie und wann genau? Falls nein, weshalb wird dies nicht als notwendig erachtet?

 

24) Sind jährliche Evaluierungen der Arbeit der Beratungsstelle vorgesehen?

 

25) Wird es jährliche Statistiken zu den Tätigkeiten der Beratungsstelle geben?

 

26) Inwiefern „unterstützen“ BMI, BMBF, BMeiA und BMASK die Beratungsstelle?

 

27) Welches Ministerium finanziert die Beratungsstelle?

 

28) Haben die BeraterInnen auch Beratungserfahrung im Bereich Radikalisierung?

 

29) Hat es ein Treffen der Beratungsstellenleiterin mit der Bundesstelle für Sektenfragen gegeben?