4094/J XXV. GP

Eingelangt am 06.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ableben von Rakhat Aliyev

BEGRÜNDUNG

 

"Für uns war es eindeutig Selbstmord, es gibt keinerlei

Anzeichen dafür, dass er ermordet worden ist", sagte [der Leiter der Vollzugsdirektion] Prechtl gegenüber der APA. (APA 312, 24.2.2015)

 

"Aufgrund des vorläufigen Obduktionsergebnisses gibt es keinen Hinweis auf Fremdverschulden", teilte Gerhard Jarosch, stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, am Mittwoch auf Anfrage der APA mit. (APA 237, 25.2.2015)

 

Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Fund von Betäubungsmittel im Blut des verstorbenen kasachischen Ex-Botschafters Rakhat Aliyev. Allerdings handle es sich um einen "Vortest", bei dem "Spuren von Barbituraten" gefunden worden seien, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Freitag gegenüber der APA. (APA 106, 27.2.2015)

 

Zuerst wurde zweifelsfrei Selbstmord festgestellt. Erst mit Verspätung wurde die Öffentlichkeit auf mögliche Zweifel aufmerksam gemacht. Dann wurden neue Untersuchungen angeordnet.

Akt geschlossen – unbekannte Details veröffentlicht – Gerüchte und Spekulationen – Wiederöffnung des Falls, neue Untersuchungen. Schon der Fall „Kampusch“ hat gezeigt, dass eine derartige Vorgangsweise geeignet ist, öffentliche Spekulationen in einem prominenten Fall zu befördern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

 

1)    Bald nach der Obduktion wurde seitens der Vollzugsdirektion und der zuständigen Staatsanwaltschaft erklärt, dass keine Hinweise auf Fremdverschulden gefunden wurden. Weshalb wurde in diesem Zusammenhang das später veröffentlichte positive Ergebnis eines Schnelltests auf Barbiturate im Blut des Verstorbenen nicht erwähnt und dadurch Spekulationen Vorschub geleistet?

 

2)    Waren zum Zeitpunkt der Erklärung der StA, es handle sich zweifelsfrei um Selbstmord, alle Zweifel an den Umständen des Todes von Aliyev ausgeräumt?

 

3)    Wenn ja, warum wurden neue Untersuchungen beauftragt?

 

4)    Die Leiterin der Justizanstalt Josefstadt erklärte gegenüber der APA insbesondere auch im Hinblick auf die Auswertung der Videoüberwachung und der Türstandsanzeigen, dass für sie eindeutig Selbstmord vorliege. Wurden technische Untersuchungen veranlasst um ausschließen zu können, ob es zu Manipulationen an den Videoaufnahmen  oder Türstandsanzeigen gekommen sein könnte?

 

5)    War die Aufbewahrung von Mullbinden in einer Haftzelle der Justizanstalt zulässig und seitens der Aufsicht gestattet bzw. dieser bekannt?

 

6)    Werden derzeit Ermittlungen wegen Mordverdachts in der Sache Aliyev geführt?

 

7)    Welche Konsequenzen werden Sie aus dem tragischen Todesfall im Strafvollzug ziehen?