4102/J XXV. GP

Eingelangt am 10.03.2015
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder-)Pensionsansprüche gegenüber der ÖBB, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, dem Austria Wirtschaftsservice und der ASFINAG

 

Mit dem Sonderpensionsbegrenzungsgesetz ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Harmonisierung des Pensionsrechts des öffentlichen Sektors und ASVG-Pensionsversicherten gelungen. Wie bei der Beschlussfassung, sind wir noch immer der Meinung, dass die getroffene Regelung noch nicht weit genug gegangen ist, da wesentliche Änderungen die für eine tatsächlich durchführbare Harmonisierung, nicht getroffen wurden.

Wir fordern weiterhin, dass in die Beitragsgrundlage für die Berechnung der Pensionssicherungsbeiträge alle gesetzlichen Pensionsansprüche mit einzubeziehen sind. Sonderpensionen sollen zudem für Verträge, die in Zukunft abgeschlossen werden, vollkommen auszuschließen, sodass auch im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich keine Möglichkeit für Gesamtpensionen über der ASVG-Höchstpension gegeben ist. Für bestehende Verträge, aus denen sich eine künftige Pension ableitet, soll eine Einschleifregelung angedacht werden, womit langfristig auch für diese Verträge die Höchstpension im Bereich der ASVG-Höchstpension liegt. Die Pensionssicherungsbeiträge müssten bereits ab einer Pension von 70% der HBGL nach ASVG, eingehoben werden, und nicht erst ab 150%.

Damit hat es die Bundesregierung auch verabsäumt ein wesentliches Einsparungspotenzial – wenn auch nur ein geringes im Vergleich zu den wachsenden Pensionsausgaben – zu erzielen.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung sollte sich auch ergeben, dass die Pensionshöhen die ausbezahlt wurden und in Zukunft werden, im Bereich der Sonderpensionszahlungen, wesentlich verringert werden. Dies müsste vor allem über die personalbezogenen Rückstellungen der einzelnen Gesellschaften ersichtlich sein.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge in der ÖBB entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

2.    Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben in der ÖBB? (Auflistung jährlich seit 2004)

3.    Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der ÖBB Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

4.    Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der ÖBB Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

5.    Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der ÖBB Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

6.    Wie hoch sind die Rückstellungen in der ÖBB? (Auflistung jährlich seit 2004)

7.    Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen in der ÖBB? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

8.    Wie haben sich die Rückstellung in der ÖBB aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?

9.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft  entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

10. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft? (Auflistung jährlich seit 2004)

11. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft  Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

12. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

13. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft  Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

14. Wie hoch sind die Rückstellungen in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft? (Auflistung jährlich seit 2004)

15. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)


16. Wie haben sich die Rückstellung in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft  aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?

17. Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge im Austria Wirtschaftsservice entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

18. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben im Austria Wirtschaftsservice ? (Auflistung jährlich seit 2004)

19. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im Austria Wirtschaftsservice Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

20. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im Austria Wirtschaftsservice Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

21. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im Austria Wirtschaftsservice  Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

22. Wie hoch sind die Rückstellungen im Austria Wirtschaftsservice ? (Auflistung jährlich seit 2004)

23. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen im Austria Wirtschaftsservice ? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

24. Wie haben sich die Rückstellung im Austria Wirtschaftsservice aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?

25. Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge in der ASFINAG? (Auflistung jährlich seit 2004)

26. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben in der ASFINAG? (Auflistung jährlich seit 2004)

27. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der ASFINAG Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

28. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der ASFINAG Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

29. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in der ASFINAGRuhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

30. Wie hoch sind die Rückstellungen in der ASFINAG? (Auflistung jährlich seit 2004)

31. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen in der ASFINAG? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

32. Wie haben sich die Rückstellung in der ASFINAG aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?