4103/J XXV. GP

Eingelangt am 10.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder-)Pensionsansprüche von Bundesbediensteten, gegenüber dem Verfassungsgerichtshof, dem ORF und den Bundesmuseen

 

Mit dem Sonderpensionsbegrenzungsgesetz ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Harmonisierung des Pensionsrechts des öffentlichen Sektors und ASVG-Pensionsversicherten gelungen. Wie bei der Beschlussfassung, sind wir noch immer der Meinung, dass die getroffene Regelung noch nicht weit genug gegangen ist, da wesentliche Änderungen die für eine tatsächlich durchführbare Harmonisierung, nicht getroffen wurden.

Wir fordern weiterhin, dass in die Beitragsgrundlage für die Berechnung der Pensionssicherungsbeiträge alle gesetzlichen Pensionsansprüche mit einzubeziehen sind. Sonderpensionen sollen zudem für Verträge, die in Zukunft abgeschlossen werden, vollkommen auszuschließen, sodass auch im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich keine Möglichkeit für Gesamtpensionen über der ASVG-Höchstpension gegeben ist. Für bestehende Verträge, aus denen sich eine künftige Pension ableitet, soll eine Einschleifregelung angedacht werden, womit langfristig auch für diese Verträge die Höchstpension im Bereich der ASVG-Höchstpension liegt. Die Pensionssicherungsbeiträge müssten bereits ab einer Pension von 70% der HBGL nach ASVG, eingehoben werden, und nicht erst ab 150%.

Damit hat es die Bundesregierung auch verabsäumt ein wesentliches Einsparungspotenzial – wenn auch nur ein geringes im Vergleich zu den wachsenden Pensionsausgaben – zu erzielen.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung sollte sich auch ergeben, dass die Pensionshöhen die ausbezahlt wurden und in Zukunft werden, im Bereich der Sonderpensionszahlungen, wesentlich verringert werden. Dies müsste vor allem über die personalbezogenen Rückstellungen der einzelnen Gesellschaften ersichtlich sein.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge für Bundesbedienstete entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

2.    Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben für Bundesbedienstete ? (Auflistung jährlich seit 2004)

3.    Wie viele dieser Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

4.    Wie viele dieser Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

5.    Wie viele dieser Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

6.    Wie hoch sind die Rückstellungen für diese Bundesbedienstete? (Auflistung jährlich seit 2004)

7.    Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen für diese Bundesbedienstete? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

8.    Wie haben sich die Rückstellung  für Bundesbedienstete aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?

9.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge im Verfassungsgerichtshof entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

10. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben im Verfassungsgerichtshof? (Auflistung jährlich seit 2004)

11. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im Verfassungsgerichtshof Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

12. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im Verfassungsgerichtshof Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

13. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im Verfassungsgerichtshof Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

14. Wie hoch sind die Rückstellungen im Verfassungsgerichtshof? (Auflistung jährlich seit 2004)

15. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen im Verfassungsgerichtshof? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

16. Wie haben sich die Rückstellung im Verfassungsgerichtshof aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?

17. Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge im ORF entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

18. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben im ORF? (Auflistung jährlich seit 2004)

19. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im ORF Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

20. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im ORF Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

21. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im ORF Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

22. Wie hoch sind die Rückstellungen im ORF? (Auflistung jährlich seit 2004)

23. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen im ORF? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

24. Wie haben sich die Rückstellung im ORF aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?

25. Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge in den Bundesmuseen entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

26. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben in den Bundesmuseen? (Auflistung jährlich seit 2004)

27. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in den Bundesmuseen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

28. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in den Bundesmuseen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

29. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in den Bundesmuseen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

30. Wie hoch sind die Rückstellungen in den Bundesmuseen? (Auflistung jährlich seit 2004)

31. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen in den Bundesmuseen? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

32. Wie haben sich die Rückstellung in den Bundesmuseen aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?