4109/J XXV. GP

Eingelangt am 11.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung - Abschleicher aus der Schweiz

BEGRÜNDUNG

 

Im April 2012 wurde das Abkommen zur Besteuerung der von ÖsterreicherInnen bei Schweizer Banken gehaltenen Schwarzgeldkonten unterzeichnet. Das Abkommen trat am 1. Jänner 2013 in Kraft. Finanzministerin Fekter kündigte damals an, dass dieses Abkommen eine Milliarde ins Budget spülen werde. Die tatsächlichen Einnahmen blieben weit unter diesen Erwartungen.

Ein Grund dafür ist – wie in der Begründung zu Anfrage 2933/J genau ausgeführt, dass unzählige Personen nach Abschluss aber noch vor dem Inkrafttreten des Abkommens mit der Schweiz, also im Zeitraum zwischen April bis Ende Dezember 2012, ihr Vermögen von Schweizer Banken zurück nach Österreich transferiert haben. Der Grund: In Österreich kann diese Personengruppe, die „Abschleicher“ genannt wird, der Finanz entgehen, da für alle österreichischen StaatsbürgerInnen das inländische Bankgeheimnis gilt. Dadurch dürfen Kontoöffnungen nur bei konkretem Verdacht auf Hinterziehung oder auf eine Straftat stattfinden. Laut Medienberichten (zB.: Standard, Kurier) geht es um ein Vermögen von ca. 10 Milliarden Euro, das von der Schweiz nach Österreich zurückgebracht wurde.

Wie in Anfrage 2933/J dargelegt, kann eine sogenannte „Gruppenanfrage“ der österreichischen Behörden an die Schweiz die notwendigen Informationen über die „Abschleicher“ liefern. In der Beantwortung (2758/AB) gibt Finanzminister Schelling bekannt, dass am 19. Dezember 2014 eine Gruppenanfrage an die Schweiz übermittelt wurde. Finanzminister Hans Jörg Schelling informierte die Abgeordneten im Budgetausschuss am 19. Februar 2015, dass von der Schweiz Gruppenanfragen erst ab dem 1. Jänner 2013 akzeptiert werden. Dies bedeutet, dass genau im entscheidenden Zeitraum, in dem laut Medienberichten ca. 10 Milliarden Euro von der Schweiz nach Österreich transferiert wurden, die Schweiz nicht bereit ist, Informationen über vermeintliche SteuerhinterzieherInnen herauszugeben.

In Artikel 36 des Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt ist ein gemeinsamer Ausschuss vorgesehen, der auch folgende Funktionen wahrnehmen soll: Überprüfen des ordnungsgemäßen Funktionierens dieses Abkommens; Analyse von relevanten Entwicklungen; Abgabe von Empfehlungen an die Vertragsstaaten zur Änderung oder Revision dieses Abkommens.

Weiters ist in Art. 35 festgehalten, dass im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens, diese Angelegenheit dem gemeinsamen Ausschuss vorgelegt werden soll.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann haben Sie das Antwortschreiben zur Gruppenanfrage von der Schweiz  erhalten?

 

2)    Werden Sie die Antwort der Schweiz auf die Gruppenanfrage veröffentlichen?

 

3)    Wenn ja, wann?

4)     Wenn nein, warum nicht?

 

5)    Wie begründet die Schweiz, Gruppenanfragen erst ab 1. Jänner 2013 beantworten zu wollen?

6)    Teilen Sie die diesbezügliche rechtliche Begründung der Schweiz?

 

7)    Wenn ja, warum?

 

8)    Wenn nein, warum nicht?

 

9)     Werden Sie die ablehnende Begründung der Schweiz, wonach vor dem 1. Jänner 2013 keine Antworten auf Gruppenanfragen erteilt werden müssen, rechtlich prüfen lassen?

 

10)  Wenn ja, von wem und bis wann?

 

11)  Wenn nein, warum nicht?

 

12) Hat es Konsultationen hinsichtlich der Auslegung und Anwendung nach Art.35 Abs. 1 des Abkommens gegeben?

 

13) Wenn ja, wie oft, zu welchen Themen und mit welchen Ergebnissen?

 

14) Wie oft, wann und zu welchem Thema wurde der gemeinsame Ausschuss laut Art. 36 des Steuerabkommens einberufen? (Bitte um genaue Aufstellung jeweils nach Datum und Thema)

 

15) Funktioniert dieser Streitbeilegungsmechanismus?

 

16) Wenn nein, wo und wie werden die unterschiedlichen Auffassungen geklärt?

 

17) Wenn nein, warum wurde im Abkommen kein effizienter Streitbeilegungsmechanismus eingebaut?

 

18) Finden Gespräche zur Revision des Abkommens statt?

 

19) Wenn ja,  mit welchem Ziel und Inhalt?

 

20) Zu welchem Ergebnis ist der gemeinsame Ausschuss nach seiner in Art. 36/3a festgelegten Funktion „Überprüfen des ordnungsgemäßen Funktionierens dieses Abkommens“ gekommen?

 

21) Zu welchem Ergebnis ist der gemeinsame Ausschuss nach seiner in Art. 36/3b festgelegten Funktion „Analyse von relevanten Entwicklungen“ gekommen?

 

22) Hat der gemeinsame Ausschuss Empfehlungen an die Vertragsstaaten zur Änderung oder Revision des Abkommens abgegeben?

 

23) Wenn ja, welche?

 

24) Wie hoch waren die Steuerschätzungen zum Abkommen mit der Schweiz bei Abschluss des Abkommens im Jahr 2012?

 

25) Auf welcher Informationsbasis wurden die Schätzungen vorgenommen?

 

26) Wie erklären Sie sich die starke Abweichung der tatsächlichen von den budgetierten Einzahlungen durch das Abkommen?

 

27) Wie hoch schätzen Sie das im Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Abkommens repatriierte Finanzvermögen ein?

28) Wie hoch schätzen Sie den dadurch verursachten Steuerentfall ein?

 

29) Wie viel davon geht jährlich durch die Verjährung der Ansprüche dauerhaft verloren?

 

30) Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um weitere Verjährungen von Steueransprüchen  durch  „Abschleicher“ zu verhindern?

 

31) Werden Sie das inländische Bankgeheimnis in Österreich zur Verfolgung der „Abschleicher“ abschaffen?

 

32) Wenn nein, warum nicht?

 

33) Wenn nein, wie begründen Sie die Unterlassung gegenüber ehrlichen SteuerzahlerInnen?

 

34) Wenn ja, wann werden Sie dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorlegen?