4113/J XXV. GP

Eingelangt am 11.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kinder-Rehabilitationszentren

 

Im Juli 2014 verkündete der damalige Gesundheitsminister Alois Stöger, dass man sich auf den Ausbau der Kinder-Rehabilitation geeinigt habe. Der „Kurier“ berichtete dazu in seiner Ausgabe vom 13.7.2014: „Die Sozialversicherung und die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, 33 Millionen Euro pro Jahr in den gemeinsamen Ausbau der Kinder-Rehabilitation zu investieren. In vier Versorgungsregionen sollen insgesamt 343 Betten entstehen. Das Ziel ist, Kindern und Jugendlichen unabhängig von Krankheit oder angeborener Behinderung einen einfacheren Zugang zu Rehabilitation zu ermöglichen. Die Antragstellung und auch die Bewilligung erfolgt beim jeweiligen Krankenversicherungsträger. Die Eltern der betroffenen Kinder bekommen damit künftig einen Ansprechpartner. Ab dem 1. Jänner 2015 werden die Bundesländer einen Pauschalbetrag von 8,5 Millionen Euro pro Jahr an den Hauptverband zahlen, den Rest übernimmt die Sozialversicherung. Gesundheitsminister Alois Stöger sieht die Einigung als optimale Versorgung kranker Kinder. Die Volksanwaltschaft begrüßte den "Durchbruch". Günther Kräuter betonte am Samstag in einer Aussendung, dass nun aber die Standortfrage rasch zu klären sei: "Die Volksanwaltschaft wird penibel darauf achten, dass es zu keinen Verzögerungen kommt oder gar Prestigeüberlegungen von Bundesländern eine Rolle spielen“. Aus der Beantwortung (2378/AB)  der Anfrage (2483/J) der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein durch Gesundheitsministern Dr. Sabine Oberhauser geht hervor, dass die Standortfrage dieser Kinder-Rehabilitationszentren zwischen den Bundesländern und der Sozialversicherung abgestimmt sowie von beiden festgelegt wird. Hinsichtlich dessen  werden von Bürgermeistern, beispielsweise jenem von Bad Erlach (NÖ), immer wieder Aussagen getätigt, wonach die Errichtung eines Kinderreha-Zentrums in ihrer Gemeinde bereits fix sei.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

                                                         Anfrage

 

1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Standortauswahl für Kinder-Rehabilitationszentren seitens des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger?

 

2. Wurden bereits Standorte festgelegt?

 

3. Wenn ja, welche?

 

4. Käme hiefür auch die Marktgemeinde Bad Erlach in Frage?

 

5.  Bis wann wird die Errichtung der Kinder-Rehabilitationszentren abgeschlossen sein?

 

6. Für wie viele Kinder werden die einzelnen Standorte ausgerichtet sein?

 

7. Inwiefern üben Sie  in dieser Angelegenheit ihre Aufgabe als Aufsicht über die Sozialversicherungsträger aus?