4119/J XXV. GP
Eingelangt am 11.03.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Zuckeranteil in der Ernährung
Der auf fünf Prozent halbierte Grenzwert bedeutet, dass ein Erwachsener pro Tag nicht mehr als 25 Gramm Zucker zu sich nehmen soll. Das entspricht etwa 6 Teelöffeln. Allein in einer Dose Limonade sind durchschnittlich zehn Teelöffel Zucker enthalten. Die WHO hob hervor, dass der Zuckergehalt von industriellen Lebensmitteln oft schwer zu erkennen sei. So enthalte ein Esslöffel Ketchup einen ganzen Teelöffel Zucker. Die WHO fordert daher eine bessere Kennzeichnung des versteckten Zuckergehalts in Speisen und Getränken sowie eine Einschränkung von Werbung für zuckerhaltige Lebensmittel bei Kindern. Zudem spricht sich die Organisation für einen Dialog mit der Lebensmittelindustrie aus, um den Zuckeranteil in ihren Produkten zu verringern.
Die neue Richtlinie ist Teil des Kampfes der WHO gegen Fettleibigkeit, Karies und Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und manche Krebsarten. An sogenannten Lifestyle-Krankheiten, die durch ungesunde Verhaltensweisen wie Rauchen, Alkoholkonsum und zuckerreiche Ernährung verursacht werden, sterben laut WHO jährlich weltweit 16 Millionen Menschen. Die Lebensmittelindustrie in Deutschland kritisierte die neue WHO-Leitlinie als "Scheinlösungen" mit zweifelhafter wissenschaftlicher Begründung. Übergewicht werde nicht allein durch die Ernährung verursacht, sondern auch durch Bewegungsmangel, erbliche und sozioökonomische Faktoren sowie Stress, erklärte der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) in Berlin.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage